Pflegehilfsmittel in der Apotheke oder im Sanitätshaus? Bezugsquellen im Vergleich

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Inhaltsübersicht

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind, stehen Ihnen monatlich 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu – unabhängig vom Pflegegrad. Doch wo bekommt man diese Pflegehilfsmittel am besten? Die Wahl zwischen Pflegehilfsmittel Apotheke, Sanitätshaus oder Online-Anbieter kann verwirrend sein, denn jede Bezugsquelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.

Viele pflegende Angehörige stehen vor praktischen Fragen: Wie funktioniert die Pflegehilfsmittel Abrechnung Apotheke? Welches Pflegehilfsmittel Apotheke Formular benötige ich? Kann ich problemlos den Anbieter wechseln, wenn ich unzufrieden bin? Und wie unterscheiden sich die Erfahrungen bei der Pflegehilfsmittel online bestellen von denen beim lokalen Sanitätshaus?

Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Bezug von Pflegehilfsmitteln. Sie erfahren, welche Bezugsquelle für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, wie Sie einen Pflegehilfsmittelvertrag abschließen oder kündigen, und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Zusätzlich beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und geben Ihnen praktische Tipps für den Alltag.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche Bezugsquellen für Pflegehilfsmittel existieren und wie sie sich unterscheiden
  • Wie die Abrechnung über Apotheke, Sanitätshaus oder Online-Anbieter funktioniert
  • Welche Formulare und Verträge Sie benötigen
  • Wie Sie problemlos den Anbieter wechseln können
  • Welche Erfahrungen andere mit verschiedenen Bezugsquellen gemacht haben
  • Wie Sie die monatlichen 40 Euro optimal nutzen

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Bevor wir die verschiedenen Bezugsquellen vergleichen, ist es wichtig zu verstehen, was genau unter zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zu verstehen ist. Diese unterscheiden sich grundlegend von technischen Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen oder Pflegebetten.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die während der Pflege einmalig verwendet und anschließend entsorgt werden. Sie dienen der Hygiene, der Erleichterung der Pflege und dem Schutz sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der Pflegeperson. Die Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich bis zu 40 Euro – ohne Zuzahlung und ohne Rezept.

Produktgruppen nach § 40 SGB XI

Das Sozialgesetzbuch XI definiert folgende fünf Produktgruppen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Produktgruppe Beispiele Verwendungszweck
PG 51: Saugende Bettschutzeinlagen Einmal-Bettschutzeinlagen, saugende Inkontinenzunterlagen Schutz von Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz
PG 52: Fingerlinge Einmal-Fingerlinge aus Latex oder latexfrei Hygienischer Schutz bei der Intimpflege
PG 53: Einmalhandschuhe Latexhandschuhe, Nitrilhandschuhe, Vinylhandschuhe Hygienischer Schutz für Pflegeperson und Pflegebedürftigen
PG 54: Schutzschürzen Einmal-Schutzschürzen aus Kunststoff Schutz der Kleidung der Pflegeperson
PG 55: Desinfektionsmittel Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel Hygiene und Infektionsschutz im häuslichen Umfeld

Wichtig: Diese Pflegehilfsmittel sind nicht zu verwechseln mit Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Vorlagen. Diese werden separat über die Krankenkasse abgerechnet und fallen nicht unter die 40-Euro-Pauschale.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um die monatliche Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen
  • Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden (eigene Wohnung, bei Angehörigen, in betreuten Wohnformen)
  • Notwendigkeit: Die Hilfsmittel müssen für die häusliche Pflege erforderlich sein
  • Keine stationäre Unterbringung: Im Pflegeheim besteht kein Anspruch, da dort die Einrichtung für Verbrauchsmaterial zuständig ist

Die gute Nachricht: Sie benötigen kein ärztliches Rezept für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Ein einfacher Antrag bei der Pflegekasse genügt. Mehr Informationen zu weiteren Pflegeleistungen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegeld.

Bezugsquellen im Überblick: Apotheke, Sanitätshaus oder Online-Anbieter?

Grundsätzlich haben Sie drei Hauptoptionen, wenn Sie Pflegehilfsmittel bestellen möchten: die lokale Apotheke, ein Sanitätshaus oder einen Online-Anbieter. Jede dieser Bezugsquellen hat spezifische Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden detailliert beleuchten.

Pflegehilfsmittel Apotheke: Der klassische Weg

Die Apotheke Pflegehilfsmittel zu beziehen ist der traditionelle und vielen Menschen vertraute Weg. Apotheken sind flächendeckend verfügbar und bieten persönliche Beratung vor Ort.

Vorteile der Apotheke:

  • Persönliche Beratung: Fachkundiges Personal steht für Fragen zur Verfügung
  • Sofortige Verfügbarkeit: Keine Wartezeiten, Produkte können direkt mitgenommen werden
  • Vertraute Umgebung: Viele Menschen haben bereits eine Stamm-Apotheke
  • Flexible Mengen: Sie können auch nur einzelne Produkte kaufen, wenn Sie diese testen möchten
  • Zusätzliche Produkte: Auch andere Pflegeartikel und Medikamente erhältlich
  • Lokale Ansprechpartner: Bei Problemen können Sie direkt vor Ort klären

Nachteile der Apotheke:

  • Aufwändiger: Sie müssen regelmäßig persönlich hingehen oder Lieferservice organisieren
  • Begrenzte Auswahl: Nicht alle Apotheken führen das komplette Sortiment
  • Höhere Preise: Oft teurer als Online-Anbieter, daher reichen 40 Euro möglicherweise nicht
  • Abrechnung komplizierter: Sie müssen Belege sammeln und bei der Pflegekasse einreichen
  • Öffnungszeiten: Abhängig von den Geschäftszeiten der Apotheke

Pflegehilfsmittel Sanitätshaus: Die spezialisierte Alternative

Das Sanitätshaus Pflegehilfsmittel anzubieten ist eine weitere etablierte Option. Sanitätshäuser sind auf medizinische Hilfsmittel spezialisiert und haben oft ein breiteres Sortiment als Apotheken.

Vorteile des Sanitätshauses:

  • Spezialisierung: Fokus auf Pflege- und Gesundheitsprodukte
  • Größere Auswahl: Umfangreicheres Sortiment an Pflegehilfsmitteln
  • Fachberatung: Speziell geschultes Personal für Pflegeprodukte
  • Komplettlösungen: Auch technische Pflegehilfsmittel wie Rollstühle erhältlich
  • Lieferservice: Viele Sanitätshäuser bieten kostenlose Lieferung an
  • Vertragspartner: Oft direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich

Nachteile des Sanitätshauses:

  • Geringere Verfügbarkeit: Nicht in jedem Ort vorhanden
  • Anfahrtsweg: Oft längere Wege als zur nächsten Apotheke
  • Preisgestaltung: Nicht immer günstiger als Apotheken
  • Terminabhängig: Beratungsgespräche teilweise nur nach Vereinbarung

Pflegehilfsmittel online bestellen: Die moderne Lösung

In den letzten Jahren haben sich spezialisierte Online-Anbieter etabliert, bei denen Sie Pflegehilfsmittel online bestellen können. Diese digitale Lösung wird immer beliebter und bietet besondere Vorteile.

Vorteile von Online-Anbietern:

  • Maximale Bequemlichkeit: Lieferung direkt nach Hause, kein Einkaufsweg nötig
  • Automatische Lieferung: Monatliche Pflegepakete ohne erneute Bestellung
  • Direkte Abrechnung: Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
  • Kein Vorschuss: Sie zahlen nichts aus eigener Tasche
  • Optimierte Pakete: Zusammenstellung passend zum 40-Euro-Budget
  • Große Auswahl: Verschiedene Paketzusammenstellungen wählbar
  • Zeitersparnis: Keine Belege sammeln und einreichen
  • Flexibilität: Pausieren oder Anpassen jederzeit möglich

Nachteile von Online-Anbietern:

  • Keine persönliche Beratung: Kontakt nur telefonisch oder per E-Mail
  • Lieferzeit: 2-3 Tage Wartezeit bei Erstbestellung
  • Vertragsbindung: Oft Mindestlaufzeit von 3-6 Monaten
  • Standardpakete: Weniger individuelle Anpassung als beim lokalen Händler
  • Digitale Hürden: Für ältere Menschen teilweise kompliziert
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Pflegehilfsmittel Apotheke oder Sanitätshaus: Der direkte Vergleich

Viele Menschen stehen vor der Frage: Pflegehilfsmittel Apotheke oder Sanitätshaus? Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, vergleichen wir beide Optionen in verschiedenen relevanten Kategorien.

Kriterium Apotheke Sanitätshaus
Verfügbarkeit Sehr hoch (nahezu überall) Mittel (nicht in jedem Ort)
Sortiment Pflegehilfsmittel Basis-Sortiment Umfangreiches Sortiment
Fachberatung Allgemeine pharmazeutische Beratung Spezialisierte Pflegeberatung
Preise Oft höher Variabel, teilweise günstiger
Direktabrechnung Meist nicht möglich Häufig möglich
Lieferservice Teilweise verfügbar Oft standardmäßig angeboten
Öffnungszeiten Reguläre Geschäftszeiten Oft eingeschränkter
Zusatzprodukte Medikamente, Kosmetik Technische Hilfsmittel

Wann ist die Apotheke die bessere Wahl?

Die Apotheke Pflegehilfsmittel zu beziehen ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie bereits eine vertraute Stamm-Apotheke haben
  • Sie Wert auf sofortige Verfügbarkeit legen
  • Sie regelmäßig auch andere Produkte in der Apotheke kaufen
  • Die Apotheke fußläufig erreichbar ist
  • Sie nur geringe Mengen benötigen und die 40 Euro ausreichen
  • Sie zunächst verschiedene Produkte testen möchten

Wann ist das Sanitätshaus die bessere Wahl?

Das Sanitätshaus Pflegehilfsmittel zu beziehen empfiehlt sich, wenn:

  • Sie spezielle oder größere Mengen benötigen
  • Sie auch technische Hilfsmittel brauchen (z.B. Pflegebett, Rollstuhl)
  • Das Sanitätshaus Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbietet
  • Sie umfassende Fachberatung wünschen
  • Ein Lieferservice für Sie wichtig ist
  • Das Sanitätshaus in Ihrer Nähe gut erreichbar ist

Pflegehilfsmittel Abrechnung Apotheke: So funktioniert es

Wenn Sie sich entscheiden, Pflegehilfsmittel Apotheke zu beziehen, müssen Sie die Abrechnung selbst organisieren. Dies unterscheidet sich grundlegend von der automatischen Abrechnung bei Online-Anbietern. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Pflegehilfsmittel Abrechnung Apotheke funktioniert.

Schritt 1: Erstantrag bei der Pflegekasse

Bevor Sie erstmals Pflegehilfsmittel in der Apotheke kaufen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dies geschieht üblicherweise formlos, aber einige Kassen haben spezielle Formulare.

Was Sie für den Erstantrag benötigen:

  • Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Pflegegrad und Versichertennummer
  • Bestätigung der häuslichen Pflege
  • Auflistung der benötigten Produktgruppen (PG 51-55)

Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder online stellen. Viele Pflegekassen bieten mittlerweile Online-Formulare an. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der meist unbefristet gilt.

Schritt 2: Einkauf in der Apotheke

Mit dem Bewilligungsbescheid können Sie nun in Ihrer Apotheke Pflegehilfsmittel kaufen. Wichtig ist, dass Sie nur Produkte aus den genehmigten Produktgruppen (PG 51-55) kaufen.

Beim Einkauf beachten:

  • Kaufen Sie nur zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Achten Sie auf das monatliche Budget von 40 Euro
  • Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen
  • Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Datum, Produktbezeichnung, Produktgruppe (PG-Nummer), Einzelpreise, Gesamtpreis
  • Bewahren Sie alle Originalbelege auf

Wichtig: Sie zahlen zunächst aus eigener Tasche und reichen die Belege später bei der Pflegekasse ein. Planen Sie diesen Vorschuss in Ihr Budget ein.

Schritt 3: Erstattung bei der Pflegekasse

Am Monatsende oder wenn Sie die 40 Euro erreicht haben, reichen Sie die gesammelten Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Dies können Sie per Post oder bei vielen Kassen auch digital tun.

Für die Erstattung benötigen Sie:

  • Alle Originalrechnungen des Monats
  • Ein formloses Anschreiben oder das Pflegehilfsmittel Apotheke Formular Ihrer Kasse
  • Ihre Bankverbindung (falls noch nicht hinterlegt)
  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person

Die Erstattung erfolgt üblicherweise innerhalb von 2-4 Wochen auf das angegebene Konto. Manche Kassen erstatten nur bis zu 40 Euro, auch wenn Sie mehr ausgegeben haben. Andere erstatten die tatsächlichen Kosten bis zur Höchstgrenze.

Monatliche Routine

Nach dem ersten Antrag müssen Sie nicht jeden Monat neu beantragen. Der Bewilligungsbescheid gilt dauerhaft. Sie müssen lediglich:

  1. Monatlich Ihre Pflegehilfsmittel in der Apotheke einkaufen
  2. Belege sammeln
  3. Am Monatsende Belege einreichen
  4. Auf Erstattung warten

Tipp: Richten Sie sich einen festen Rhythmus ein, beispielsweise immer am Monatsende die Belege einzureichen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden, dass Belege verloren gehen.

Häufige Probleme bei der Abrechnung

In der Praxis können bei der Pflegehilfsmittel Abrechnung Apotheke verschiedene Probleme auftreten:

  • Unvollständige Rechnungen: Achten Sie darauf, dass die PG-Nummer auf der Rechnung steht
  • Verlorene Belege: Fotografieren Sie Belege zusätzlich ab
  • Überschreitung des Budgets: Behalten Sie Ihre Ausgaben im Blick
  • Verzögerte Erstattung: Planen Sie einen Puffer für die Wartezeit ein
  • Falsche Produktgruppen: Lassen Sie sich in der Apotheke bestätigen, dass die Produkte erstattungsfähig sind

Wenn Sie häufig mit diesen Problemen zu kämpfen haben, kann ein Wechsel zu einem Online-Anbieter mit Direktabrechnung sinnvoll sein. Mehr zur Organisation der häuslichen Pflege erfahren Sie in unserem Artikel über die Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.

Pflegehilfsmittel online bestellen: Erfahrungen und Bewertungen

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, Pflegehilfsmittel online zu bestellen. Die Erfahrungen mit dieser modernen Bezugsform sind überwiegend positiv, aber es gibt auch kritische Stimmen. Wir haben Erfahrungsberichte ausgewertet und die wichtigsten Erkenntnisse zusammengestellt.

Positive Erfahrungen mit Online-Anbietern

Zeitersparnis und Bequemlichkeit: Die meisten Nutzer schätzen besonders die Zeitersparnis. “Ich muss nicht mehr jeden Monat zur Apotheke fahren, Belege sammeln und einreichen. Das Paket kommt automatisch und ich kann mich auf die Pflege meiner Mutter konzentrieren”, berichtet eine Nutzerin aus Hamburg.

Direktabrechnung als großer Vorteil: Viele Angehörige heben hervor, dass sie kein Geld vorstrecken müssen. “Bei meinem kleinen Budget ist es eine enorme Erleichterung, dass ich die 40 Euro nicht erst auslegen muss”, erklärt ein pflegender Sohn aus Berlin.

Zuverlässige Lieferung: Die meisten Online-Anbieter liefern pünktlich und zuverlässig. “Die Pflegemittelbox Apotheke kommt immer am Anfang des Monats. Ich muss an nichts denken”, so eine zufriedene Kundin.

Optimale Paketgröße: Nutzer berichten, dass die Zusammenstellung der Pakete gut auf das 40-Euro-Budget abgestimmt ist. “Ich bekomme genau die Menge, die ich brauche, und schöpfe das Budget voll aus”, berichtet eine Pflegeperson aus München.

Kritische Erfahrungen und Herausforderungen

Mindestvertragslaufzeiten: Ein häufiger Kritikpunkt sind die Mindestlaufzeiten von 3-6 Monaten. “Ich wollte erst testen, ob die Produkte passen, aber musste mich gleich für 6 Monate binden”, bemängelt ein Nutzer.

Kündigungsschwierigkeiten: Einige Anbieter machen es schwer, den Pflegehilfsmittel Vertrag zu kündigen. “Die Kündigungsfrist war sehr lang und ich musste mehrfach nachhaken”, berichtet eine unzufriedene Kundin.

Unpassende Zusammenstellung: Nicht immer passt die Standard-Zusammenstellung zu den individuellen Bedürfnissen. “Ich hätte mehr Handschuhe und weniger Bettschutz gebraucht, aber das war nicht möglich”, so ein Nutzer aus Leipzig.

Qualitätsunterschiede: Die Qualität der Produkte variiert zwischen Anbietern. “Die Handschuhe waren sehr dünn und rissen schnell. Bei meiner Apotheke hatte ich bessere Qualität”, berichtet eine Pflegeperson.

Lieferverzögerungen: Vereinzelt kommt es zu Lieferproblemen. “Einmal kam das Paket zwei Wochen zu spät und ich musste in der Apotheke Nachschub kaufen”, erzählt ein Betroffener.

Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern

Die Pflegehilfsmittel online bestellen Erfahrungen unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich. Hier einige Faktoren, die Nutzer als wichtig einstufen:

  • Kundenservice: Wie gut ist die telefonische oder schriftliche Erreichbarkeit?
  • Flexibilität: Können Pakete pausiert oder angepasst werden?
  • Produktqualität: Sind die Produkte hochwertig und ausreichend?
  • Lieferzuverlässigkeit: Kommt das Paket pünktlich?
  • Transparenz: Sind Vertragskonditionen klar kommuniziert?
  • Kündigungsmodalitäten: Wie einfach ist die Kündigung?

Empfehlung: Lesen Sie vor Vertragsabschluss Bewertungen und Erfahrungsberichte. Achten Sie besonders auf Berichte zu Kundenservice und Kündigungsmöglichkeiten. Fragen Sie auch in Ihrem persönlichen Umfeld oder in Online-Foren nach Empfehlungen.

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Pflegehilfsmittel Vertrag: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie sich für einen Online-Anbieter entscheiden, schließen Sie einen Pflegehilfsmittelvertrag ab. Dieser regelt die Lieferung, Abrechnung und weitere Details. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu verstehen, bevor Sie unterschreiben.

Typische Vertragsbestandteile

Ein Pflegehilfsmittel Vertrag enthält üblicherweise folgende Regelungen:

  • Vertragspartner: Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person sowie des Anbieters
  • Leistungsumfang: Welche Produkte in welcher Menge geliefert werden
  • Lieferrhythmus: Monatliche automatische Lieferung
  • Abrechnungsmodalitäten: Direktabrechnung mit der Pflegekasse
  • Mindestvertragslaufzeit: Meist 3-6 Monate
  • Kündigungsfrist: Oft 4 Wochen zum Monatsende
  • Datenschutz: Umgang mit persönlichen Daten
  • Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsabschluss

Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten

Bevor Sie einen Pflegehilfsmittelvertrag unterschreiben, prüfen Sie folgende Punkte sorgfältig:

1. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist:

  • Wie lange sind Sie mindestens gebunden?
  • Welche Kündigungsfrist gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit?
  • Verlängert sich der Vertrag automatisch?

2. Flexibilität:

  • Können Sie die Zusammenstellung der Produkte ändern?
  • Ist eine Pausierung möglich (z.B. bei Krankenhausaufenthalt)?
  • Können Sie zusätzliche Lieferungen bestellen?

3. Kosten:

  • Entstehen Ihnen Kosten, wenn das Budget überschritten wird?
  • Gibt es versteckte Gebühren (Versand, Service)?
  • Was passiert, wenn die Pflegekasse die Abrechnung ablehnt?

4. Produktqualität:

  • Welche Marken werden geliefert?
  • Gibt es Produktmuster zum Testen?
  • Können Sie bei Unzufriedenheit Produkte austauschen?

5. Datenschutz:

  • Wie werden Ihre Daten verwendet?
  • Werden Daten an Dritte weitergegeben?
  • Können Sie der Datennutzung widersprechen?

Vollmacht und Genehmigung

Für die Direktabrechnung mit der Pflegekasse müssen Sie dem Anbieter eine Vollmacht erteilen. Diese berechtigt den Anbieter:

  • In Ihrem Namen die Kostenübernahme zu beantragen
  • Monatlich mit der Pflegekasse abzurechnen
  • Die 40 Euro direkt von der Pflegekasse zu erhalten

Diese Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Beachten Sie aber, dass dann auch der Vertrag endet und Sie wieder selbst mit der Pflegekasse abrechnen müssen.

Vertragspartner der Pflegekassen

Nicht alle Online-Anbieter sind automatisch Vertragspartner aller Pflegekassen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss:

  • Ist der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse?
  • Gibt es eine offizielle Zulassung oder Zertifizierung?
  • Hat der Anbieter Erfahrung mit Ihrer spezifischen Pflegekasse?

Seriöse Anbieter können Ihnen eine Liste der Pflegekassen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten. Einige Pflegekassen haben auch eigene Empfehlungslisten auf ihren Websites.

Pflegehilfsmittel Apotheke wechseln: So gelingt der Anbieterwechsel

Vielleicht sind Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter unzufrieden und möchten die Pflegehilfsmittel Apotheke wechseln oder von der Apotheke zu einem Online-Anbieter wechseln. Der Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige Dinge zu beachten.

Gründe für einen Anbieterwechsel

Typische Gründe, warum Menschen ihren Anbieter wechseln möchten:

  • Zu hohe Preise: Die 40 Euro reichen bei der aktuellen Apotheke nicht aus
  • Schlechter Service: Unfreundliches Personal oder schlechte Beratung
  • Unbequemlichkeit: Der Weg zur Apotheke ist zu weit oder beschwerlich
  • Zeitaufwand: Das Sammeln und Einreichen von Belegen ist zu aufwändig
  • Produktqualität: Die Produkte entsprechen nicht den Erwartungen
  • Vertragsprobleme: Schwierigkeiten mit dem Online-Anbieter

Wechsel von Apotheke zu Online-Anbieter

Wenn Sie von der Apotheke zu einem Online-Anbieter wechseln möchten, gehen Sie so vor:

Schritt 1: Online-Anbieter auswählen

  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter
  • Lesen Sie Erfahrungsberichte
  • Prüfen Sie Vertragskonditionen
  • Kontaktieren Sie den Kundenservice bei Fragen

Schritt 2: Vertrag mit Online-Anbieter abschließen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Erteilen Sie die Vollmacht für die Direktabrechnung
  • Wählen Sie Ihre Wunschprodukte aus
  • Warten Sie auf die Bestätigung

Schritt 3: Pflegekasse informieren

  • Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Wechsel
  • Der Online-Anbieter übernimmt dies meist automatisch
  • Bewahren Sie eine Kopie der Vollmacht auf

Schritt 4: Letzte Abrechnung mit Apotheke

  • Reichen Sie noch offene Belege ein
  • Warten Sie die Erstattung ab
  • Kaufen Sie keine neuen Produkte mehr in der Apotheke

Wichtig: Sie können jederzeit wechseln. Es gibt keine Bindung an eine bestimmte Apotheke. Die Pflegekasse darf Ihnen nicht vorschreiben, wo Sie Ihre Pflegehilfsmittel beziehen.

Wechsel von einem Online-Anbieter zu einem anderen

Wenn Sie bereits einen Online-Anbieter haben, aber zu einem anderen wechseln möchten, ist dies etwas komplizierter:

Schritt 1: Aktuellen Vertrag kündigen

  • Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist
  • Kündigen Sie schriftlich (per E-Mail oder Brief)
  • Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an
  • Dokumentieren Sie den Versand (Einschreiben oder Lesebestätigung)

Schritt 2: Warten Sie das Vertragsende ab

  • Sie müssen die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist einhalten
  • Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur bei wichtigem Grund möglich
  • Wichtige Gründe können sein: Umzug ins Pflegeheim, Tod der pflegebedürftigen Person, erhebliche Vertragsverletzungen

Schritt 3: Neuen Anbieter beauftragen

  • Schließen Sie den neuen Vertrag erst nach Ende des alten ab
  • Sonst kann es zu Doppellieferungen und Abrechnungsproblemen kommen
  • Informieren Sie den neuen Anbieter über den Wechsel

Schritt 4: Pflegekasse informieren

  • Widerrufen Sie die Vollmacht des alten Anbieters schriftlich bei der Pflegekasse
  • Der neue Anbieter beantragt dann die neue Vollmacht
  • Bewahren Sie alle Dokumente auf

Häufige Probleme beim Anbieterwechsel

Problem 1: Alter Anbieter akzeptiert Kündigung nicht

  • Kündigen Sie erneut schriftlich mit Nachweis
  • Setzen Sie eine Frist zur Bestätigung
  • Schalten Sie bei Nichtreaktion die Pflegekasse ein
  • Notfalls hilft die Verbraucherzentrale

Problem 2: Doppelte Abrechnung

  • Widerrufen Sie die Vollmacht des alten Anbieters umgehend
  • Informieren Sie die Pflegekasse schriftlich
  • Senden Sie Kopien der Kündigungsbestätigung
  • Fordern Sie zu viel gezahlte Beträge zurück

Problem 3: Versorgungslücke

  • Planen Sie den Wechsel rechtzeitig
  • Legen Sie einen kleinen Vorrat an
  • Überbrücken Sie notfalls mit Apothekenkauf
  • Diese Kosten können Sie später bei der Pflegekasse einreichen

Rückkehr zur Apotheke

Natürlich können Sie auch von einem Online-Anbieter zurück zur Apotheke wechseln. Dafür müssen Sie:

  1. Den Vertrag mit dem Online-Anbieter kündigen
  2. Die Vollmacht bei der Pflegekasse widerrufen
  3. Wieder selbst Belege sammeln und einreichen
  4. Eventuell einen neuen Antrag bei der Pflegekasse stellen (je nach Kasse)

Dieser Wechsel ist meist unproblematisch, da Sie keine neuen Verträge abschließen müssen. Sie kehren einfach zum ursprünglichen Abrechnungsmodus zurück.

Praktische Tipps für die Nutzung von Pflegehilfsmitteln

Unabhängig davon, ob Sie Pflegehilfsmittel Apotheke, Sanitätshaus oder online beziehen – hier einige praktische Tipps, wie Sie die monatlichen 40 Euro optimal nutzen und die Pflegehilfsmittel sinnvoll einsetzen.

Budget optimal ausschöpfen

Viele Menschen nutzen ihr monatliches Budget nicht vollständig aus, weil sie nicht wissen, was alles erstattungsfähig ist. Hier einige Strategien:

Bedarfsanalyse durchführen:

  • Listen Sie auf, welche Pflegehilfsmittel Sie täglich benötigen
  • Schätzen Sie den monatlichen Verbrauch
  • Priorisieren Sie nach Wichtigkeit
  • Passen Sie die Mengen an Ihr Budget an

Kombinieren Sie verschiedene Produktgruppen:

  • Nicht nur Handschuhe, sondern auch Desinfektionsmittel und Bettschutz
  • Nutzen Sie alle fünf Produktgruppen aus
  • Variieren Sie je nach aktuellem Bedarf

Vergleichen Sie Preise:

  • Apotheken haben unterschiedliche Preise
  • Online-Anbieter bieten oft bessere Konditionen
  • Großpackungen sind meist günstiger pro Einheit
  • Achten Sie auf Sonderangebote

Richtige Lagerung und Hygiene

Damit Ihre Pflegehilfsmittel lange haltbar bleiben und hygienisch einwandfrei sind:

  • Trocken lagern: Feuchtigkeit kann Handschuhe und Bettschutz beschädigen
  • Vor Sonnenlicht schützen: UV-Strahlung macht Materialien brüchig
  • Originalverpackung behalten: Schützt vor Staub und Verunreinigungen
  • Verfallsdatum beachten: Besonders bei Desinfektionsmitteln wichtig
  • Sauber entnehmen: Immer mit gewaschenen Händen
  • Nicht übermäßig bevorraten: Kaufen Sie nur, was Sie in 2-3 Monaten verbrauchen

Umweltbewusster Umgang

Pflegehilfsmittel produzieren viel Müll. So können Sie umweltbewusster handeln:

  • Bedarfsgerecht bestellen: Nur so viel wie nötig
  • Wiederverwendbare Alternativen prüfen: Manche Produkte gibt es auch waschbar
  • Korrekt entsorgen: Kontaminierte Artikel im Restmüll, nicht im gelben Sack
  • Verpackungen recyceln: Kartons und Folien der Wertstoffsammlung zuführen
  • Sparsam verwenden: Handschuhe nicht unnötig wechseln

Kombination mit anderen Pflegeleistungen

Die 40 Euro für Pflegehilfsmittel sind nur eine von vielen Leistungen. Kombinieren Sie intelligent:

Durch geschickte Kombination dieser Leistungen können Sie eine umfassende Versorgung zu Hause sicherstellen. Wenn die häusliche Pflege dennoch zu belastend wird, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine würdevolle Alternative sein.

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Rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragspartner

Um das System der Pflegehilfsmittelversorgung vollständig zu verstehen, ist es hilfreich, die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der verschiedenen Vertragspartner zu kennen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist im § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Dort heißt es:

“Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.”

Die monatliche Pauschale von 40 Euro ist in der Pflegehilfsmittel-Richtlinie festgelegt. Diese wurde zuletzt 2020 von 40 auf zeitweise 60 Euro erhöht (während der Corona-Pandemie), ist aber seit 2022 wieder auf 40 Euro festgesetzt.

Vertragspartner der Pflegekassen

Nicht jeder Anbieter kann automatisch Pflegehilfsmittel mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür muss ein Vertrag mit den Pflegekassen bestehen. Es gibt verschiedene Arten von Vertragspartnern:

1. Apotheken:

  • Haben meist keinen Vertrag für Direktabrechnung
  • Verkaufen Pflegehilfsmittel wie normale Produkte
  • Pflegebedürftige müssen selbst mit Pflegekasse abrechnen

2. Sanitätshäuser:

  • Oft Vertragspartner der Pflegekassen
  • Können direkt mit der Pflegekasse abrechnen
  • Benötigen Vollmacht der pflegebedürftigen Person
  • Meist regional tätig

3. Online-Anbieter:

  • Spezialisiert auf Direktabrechnung
  • Bundesweit tätig
  • Verträge mit den meisten Pflegekassen
  • Automatisierte Abrechnung

Pflichten der Vertragspartner

Vertragspartner der Pflegekassen haben bestimmte Pflichten:

  • Qualitätssicherung: Nur zugelassene, geprüfte Produkte liefern
  • Preistransparenz: Faire, nachvollziehbare Preise
  • Beratung: Kunden über Produkte und Verwendung informieren
  • Datenschutz: Personenbezogene Daten schützen
  • Dokumentation: Lieferungen und Abrechnungen dokumentieren
  • Beschwerdemanagement: Kundenreklamationen bearbeiten

Ihre Rechte als Pflegebedürftiger

Sie haben als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger verschiedene Rechte:

Freie Anbieterwahl:

  • Sie können frei wählen, wo Sie Ihre Pflegehilfsmittel beziehen
  • Die Pflegekasse darf keine Vorgaben machen
  • Sie können jederzeit wechseln

Anspruch auf Information:

  • Die Pflegekasse muss Sie über Ihren Anspruch informieren
  • Sie haben Anspruch auf Beratung
  • Unklare Ablehnungen müssen begründet werden

Widerspruchsrecht:

  • Gegen Ablehnungen können Sie Widerspruch einlegen
  • Frist: 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids
  • Der Widerspruch muss begründet werden
  • Notfalls können Sie klagen

Datenschutz:

  • Ihre Daten dürfen nur mit Ihrer Einwilligung verwendet werden
  • Sie können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen
  • Sie können der Datennutzung widersprechen
  • Bei Verstößen können Sie sich an Datenschutzbehörden wenden

Kontrolle und Qualitätssicherung

Um Missbrauch zu verhindern und Qualität sicherzustellen, gibt es verschiedene Kontrollmechanismen:

  • Prüfungen durch den Medizinischen Dienst: Stichprobenartige Kontrollen
  • Abrechnungsprüfungen: Pflegekassen prüfen die Abrechnungen der Anbieter
  • Qualitätsstandards: Produkte müssen bestimmte Normen erfüllen
  • Zertifizierungen: Seriöse Anbieter lassen sich zertifizieren

Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen (z.B. Abrechnung ohne Lieferung), sollten Sie dies umgehend Ihrer Pflegekasse melden. Mehr zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege erfahren Sie in unserem Artikel über seriöse Anbieter für 24-Stunden-Pflege.

Praxisbeispiele: Verschiedene Wege zur optimalen Versorgung

Um die verschiedenen Optionen zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen vier realistische Szenarien vor, die zeigen, wie unterschiedlich die Wahl der Bezugsquelle ausfallen kann.

Beispiel 1: Frau Schmidt und die Apotheke um die Ecke

Frau Schmidt (78) pflegt ihren Ehemann (82) mit Pflegegrad 3 zu Hause. Sie lebt in einer Kleinstadt und hat eine Apotheke direkt im Nachbarhaus. Frau Schmidt ist fit und geht täglich spazieren.

Ihre Lösung: Frau Schmidt bezieht ihre Pflegehilfsmittel in der Apotheke um die Ecke. Sie kauft monatlich Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Apothekerin kennt sie gut und berät sie persönlich.

Vorteile für Frau Schmidt:

  • Keine zusätzlichen Wege – sie geht ohnehin täglich vorbei
  • Persönlicher Kontakt zur Apothekerin
  • Kann bei Bedarf auch andere Produkte kaufen
  • Sofortige Verfügbarkeit bei Engpässen

Herausforderungen:

  • Sie muss Belege sammeln und monatlich einreichen
  • Die 40 Euro reichen manchmal knapp – dann zahlt sie etwas drauf
  • Wenn sie krank ist, muss jemand anders einkaufen gehen

Fazit: Für Frau Schmidt ist die Apotheke die beste Lösung, weil sie mobil ist, persönlichen Kontakt schätzt und die Apotheke direkt nebenan liegt.

Beispiel 2: Herr Müller und der Online-Service

Herr Müller (55) pflegt seine Mutter (85) mit Pflegegrad 4, die bei ihm wohnt. Er arbeitet Vollzeit und hat wenig Zeit für Besorgungen. Seine Mutter ist bettlägerig und benötigt intensive Pflege.

Seine Lösung: Herr Müller hat einen Vertrag mit einem Online-Anbieter abgeschlossen. Jeden Monat kommt automatisch ein Paket mit Handschuhen, Schutzschürzen, Bettschutz und Desinfektionsmittel. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse.

Vorteile für Herr Müller:

  • Enorme Zeitersparnis – kein Einkaufen, kein Belege einreichen
  • Planbare Versorgung – das Paket kommt immer pünktlich
  • Kein Geld vorstrecken
  • Optimale Ausnutzung des 40-Euro-Budgets

Herausforderungen:

  • Anfangs Vertragslaufzeit von 6 Monaten
  • Weniger Flexibilität bei der Produktwahl
  • Bei Sonderbedarf muss er zusätzlich in der Apotheke kaufen

Fazit: Für Herr Müller ist der Online-Service ideal, weil er berufstätig ist und die automatische Lieferung ihm enorm viel Zeit und Aufwand spart.

Beispiel 3: Familie Weber und das Sanitätshaus

Familie Weber pflegt die Großmutter (89) mit Pflegegrad 5 gemeinsam. Sie benötigen nicht nur Pflegehilfsmittel, sondern auch ein Pflegebett, einen Rollstuhl und weitere technische Hilfsmittel. Das örtliche Sanitätshaus ist ihr Ansprechpartner für alle Pflegeprodukte.

Ihre Lösung: Das Sanitätshaus liefert monatlich ein Paket mit Pflegehilfsmitteln und wartet gleichzeitig das Pflegebett. Sie haben einen Vertrag mit Direktabrechnung abgeschlossen.

Vorteile für Familie Weber:

  • Alles aus einer Hand – Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
  • Persönlicher Ansprechpartner im Sanitätshaus
  • Kostenlose Lieferung und Service
  • Fachliche Beratung vor Ort
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse

Herausforderungen:

  • Weniger Auswahl als bei Online-Anbietern
  • Liefertermine müssen abgestimmt werden
  • Preise manchmal höher als online

Fazit: Für Familie Weber ist das Sanitätshaus perfekt, weil sie ohnehin viele technische Hilfsmittel brauchen und alles zentral organisieren können.

Beispiel 4: Frau Schneider und die Kombinationslösung

Frau Schneider (62) pflegt ihren demenzkranken Mann (68) mit Pflegegrad 3. Sie hat einen Online-Vertrag für die Grundversorgung, kauft aber zusätzlich spezielle Produkte in der Apotheke.

Ihre Lösung: Frau Schneider bekommt monatlich ein Basis-Paket vom Online-Anbieter (Handschuhe, Desinfektionsmittel). Wenn sie zusätzlich Bettschutz oder spezielle Pflegeprodukte braucht, kauft sie diese in der Apotheke und reicht die Belege separat ein.

Vorteile für Frau Schneider:

  • Grundversorgung automatisch und bequem
  • Flexibilität für Sonderbedarf
  • Optimale Ausnutzung des Budgets
  • Persönliche Beratung bei speziellen Fragen

Herausforderungen:

  • Zwei verschiedene Abrechnungswege
  • Muss Überblick über Gesamtbudget behalten
  • Etwas mehr Organisationsaufwand

Fazit: Frau Schneider hat die für sie beste Lösung gefunden – Bequemlichkeit durch Online-Service kombiniert mit Flexibilität durch Apothekenkäufe.

Diese Beispiele zeigen: Es gibt nicht die eine richtige Lösung für alle. Entscheidend ist, was zu Ihrer persönlichen Situation, Ihren Bedürfnissen und Ihren Möglichkeiten passt. Wenn die häusliche Pflege trotz aller Hilfsmittel zu belastend wird, kann eine 24-Stunden-Betreuung als Alternative zum Pflegeheim eine würdevolle Lösung sein.

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Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln aus Apotheke, Sanitätshaus oder online

Kann ich Pflegehilfsmittel aus verschiedenen Quellen kombinieren und trotzdem die 40 Euro voll ausschöpfen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können beispielsweise einen Teil der Produkte online bestellen und den Rest in der Apotheke kaufen. Wichtig ist, dass Sie die Gesamtausgaben im Blick behalten und 40 Euro pro Monat nicht überschreiten. Bei Online-Anbietern mit Direktabrechnung ist dies allerdings schwieriger, da diese meist das komplette Budget in Anspruch nehmen. Eine Kombination funktioniert am besten, wenn Sie einen Teil selbst in der Apotheke kaufen und abrechnen und einen anderen Teil über einen flexiblen Anbieter beziehen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über die beste Vorgehensweise.

Was passiert, wenn mein Online-Anbieter plötzlich insolvent geht?

Bei Insolvenz eines Online-Anbieters endet der Vertrag automatisch. Sie erhalten keine weiteren Lieferungen und die Direktabrechnung stoppt. In diesem Fall sollten Sie umgehend Ihre Pflegekasse informieren und die Vollmacht widerrufen. Sie können dann entweder einen neuen Online-Anbieter beauftragen oder vorübergehend in der Apotheke einkaufen und selbst abrechnen. Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Sie bei der Suche nach einem neuen Anbieter zu unterstützen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, falls es zu Abrechnungsproblemen kommt. Seriöse Anbieter sind meist gut abgesichert, aber ein Restrisiko bleibt bei jedem Unternehmen.

Darf die Pflegekasse mir vorschreiben, bei welchem Anbieter ich bestellen muss?

Nein, die Pflegekasse darf Ihnen nicht vorschreiben, wo Sie Ihre Pflegehilfsmittel beziehen. Sie haben grundsätzlich freie Wahl zwischen Apotheke, Sanitätshaus und Online-Anbietern. Allerdings kann die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern, wenn Sie bei einem Anbieter kaufen, der keine Vertragspartner-Vereinbarung hat und deutlich überhöhte Preise verlangt. In der Praxis kommt dies aber selten vor. Die Pflegekasse darf Ihnen auch keinen bestimmten Online-Anbieter empfehlen oder bevorzugen. Sollte Ihre Pflegekasse Sie zu einem bestimmten Anbieter drängen, können Sie sich bei der Pflegeberatung oder einer Verbraucherzentrale beschweren.

Wie funktioniert die Abrechnung, wenn ich im Urlaub bin oder ins Krankenhaus muss?

Wenn Sie vorübergehend nicht zu Hause sind, können Sie die Lieferung bei Online-Anbietern meist pausieren. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig, idealerweise mindestens eine Woche vor dem nächsten Liefertermin. Bei Apotheken-Einkauf können Sie einfach in diesem Monat nichts kaufen. Wichtig: Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kurzzeitpflege übernimmt die Einrichtung die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Sie können in dieser Zeit keine Erstattung von der Pflegekasse verlangen. Nach Ihrer Rückkehr aktivieren Sie die Lieferung wieder oder kaufen erneut in der Apotheke. Das Budget verfällt nicht, wenn Sie es einen Monat nicht nutzen, aber es kann auch nicht angespart werden.

Was kann ich tun, wenn die 40 Euro nicht ausreichen?

Wenn Ihr Bedarf die 40 Euro übersteigt, haben Sie mehrere Optionen: Erstens können Sie prüfen, ob Sie bei einem günstigeren Anbieter einkaufen können – Online-Anbieter sind oft preiswerter als Apotheken. Zweitens können Sie schauen, ob Sie wirklich alle Produkte benötigen oder ob Sie sparsamer verwenden können. Drittens können Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Viertens gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Erhöhung zu stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie einen außergewöhnlich hohen Verbrauch haben. Dies wird aber nur selten genehmigt. Manche Pflegekassen bieten auch Sonderregelungen für bestimmte Krankheitsbilder an. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten.

Kann ich Pflegehilfsmittel auf Vorrat bestellen und lagern?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Die Pflegekasse zahlt monatlich 40 Euro, Sie können also theoretisch mehrere Monate im Voraus bestellen und lagern. Bei Online-Anbietern ist dies meist nicht möglich, da diese monatlich automatisch liefern. In der Apotheke können Sie größere Mengen kaufen, sollten aber bedenken: Erstens müssen Sie das Geld vorstrecken und bekommen es erst später erstattet. Zweitens haben viele Produkte ein Verfallsdatum (besonders Desinfektionsmittel). Drittens benötigen Sie Lagerplatz. Viertens könnte die Pflegekasse bei sehr großen Mengen misstrauisch werden und Nachweise verlangen. Eine Bevorratung für 2-3 Monate ist aber normalerweise unproblematisch und kann sinnvoll sein, um Lieferengpässe zu überbrücken.

Muss ich bei einem Online-Anbieter immer dieselben Produkte bekommen oder kann ich variieren?

Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Viele Online-Anbieter bieten verschiedene Paketzusammenstellungen an, zwischen denen Sie wählen können. Manche erlauben auch monatliche Anpassungen, andere haben feste Zusammenstellungen. Bei Vertragsabschluss sollten Sie dies genau klären. Einige Anbieter bieten auch ein “Flexpaket”, bei dem Sie jeden Monat neu wählen können. Allerdings ist dies oft etwas teurer oder hat längere Lieferzeiten. Wenn Sie sehr spezielle oder wechselnde Bedürfnisse haben, ist möglicherweise der Einkauf in der Apotheke flexibler. Fragen Sie beim Online-Anbieter explizit nach den Anpassungsmöglichkeiten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Seriöse Anbieter informieren transparent über ihre Flexibilität.

Wie erkenne ich unseriöse Anbieter von Pflegehilfsmitteln?

Unseriöse Anbieter erkennen Sie an verschiedenen Warnsignalen: Erstens verlangen sie Geld im Voraus oder zusätzliche Gebühren. Zweitens versprechen sie unrealistisch hohe Leistungen oder Zusatzgeschenke. Drittens drängen sie zu sofortigem Vertragsabschluss ohne Bedenkzeit. Viertens haben sie keine transparenten Kontaktdaten oder ein Impressum. Fünftens finden Sie keine oder nur negative Bewertungen im Internet. Sechstens sind die Vertragsbedingungen unklar oder versteckt. Seriöse Anbieter haben klare Vertragskonditionen, sind als Vertragspartner der Pflegekassen zugelassen, haben positive Kundenbewertungen und bieten guten Kundenservice. Prüfen Sie auch, ob der Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist. Bei Zweifeln fragen Sie Ihre Pflegekasse oder die Verbraucherzentrale.

Was mache ich, wenn die gelieferten Produkte von schlechter Qualität sind?

Bei Qualitätsproblemen sollten Sie zunächst den Anbieter kontaktieren und reklamieren. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und beschreiben Sie das Problem schriftlich. Seriöse Anbieter tauschen mangelhafte Ware kostenlos um oder bieten alternative Produkte an. Wenn der Anbieter nicht reagiert oder die Reklamation ablehnt, haben Sie mehrere Optionen: Erstens können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Qualität dauerhaft unzureichend ist. Zweitens können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse beschweren, die dann beim Anbieter interveniert. Drittens können Sie die Verbraucherzentrale einschalten. Viertens können Sie zu einem anderen Anbieter wechseln. Bewahren Sie alle Korrespondenz und Beweise auf. Bei Online-Anbietern haben Sie zudem das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Kann ich Pflegehilfsmittel auch bei mehreren Anbietern gleichzeitig beziehen?

Theoretisch ja, praktisch ist dies aber kompliziert und meist nicht empfehlenswert. Wenn Sie einen Online-Anbieter mit Direktabrechnung haben, nutzt dieser in der Regel das komplette 40-Euro-Budget. Parallel noch in der Apotheke einzukaufen würde bedeuten, dass Sie die Kosten selbst tragen müssten, da das Budget bereits ausgeschöpft ist. Eine Ausnahme sind Sonderfälle, in denen Sie zusätzliche Produkte benötigen, die nicht im Online-Paket enthalten sind. Dann können Sie diese auf eigene Kosten in der Apotheke kaufen. Bei zwei Online-Anbietern gleichzeitig würde es zu Abrechnungsproblemen kommen, da beide versuchen würden, mit der Pflegekasse abzurechnen. Die Pflegekasse würde dies ablehnen. Am sinnvollsten ist es, sich für einen Hauptanbieter zu entscheiden und nur in Ausnahmefällen zusätzlich in der Apotheke einzukaufen.

Wie schnell bekomme ich meine erste Lieferung nach Vertragsabschluss bei einem Online-Anbieter?

Die Lieferzeit nach Vertragsabschluss variiert je nach Anbieter. In der Regel dauert es 5-10 Werktage, bis Sie Ihre erste Lieferung erhalten. Dies liegt daran, dass der Anbieter zunächst die Genehmigung der Pflegekasse einholen muss, was einige Tage dauern kann. Manche Anbieter bieten auch eine Expresslieferung an, die schneller geht, aber möglicherweise Zusatzkosten verursacht. Planen Sie daher vorausschauend und schließen Sie den Vertrag nicht erst ab, wenn Ihre Vorräte aufgebraucht sind. Überbrücken Sie die Wartezeit notfalls mit einem Einkauf in der Apotheke. Die Belege können Sie dann bei der Pflegekasse einreichen. Ab der zweiten Lieferung läuft alles automatisch und pünktlich, meist zu Beginn eines jeden Monats. Fragen Sie beim Vertragsabschluss explizit nach der voraussichtlichen Lieferzeit.

Was passiert mit nicht genutzten Pflegehilfsmitteln, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt oder ins Pflegeheim zieht?

Bei Tod der pflegebedürftigen Person endet der Anspruch auf Pflegehilfsmittel sofort. Informieren Sie umgehend die Pflegekasse und – falls vorhanden – den Online-Anbieter, um weitere Lieferungen zu stoppen. Bereits gelieferte, aber ungeöffnete Produkte können Sie manchmal zurückgeben oder an gemeinnützige Organisationen spenden (z.B. ambulante Pflegedienste, Hospize). Bei einem Umzug ins Pflegeheim endet ebenfalls der Anspruch, da das Heim für die Versorgung zuständig ist. Auch hier sollten Sie Verträge kündigen und die Pflegekasse informieren. Offene Produkte müssen Sie entsorgen, ungeöffnete können Sie wie oben beschrieben spenden. Manche Apotheken oder Sanitätshäuser nehmen ungeöffnete Ware zurück. Wichtig: Beenden Sie alle Verträge und Vollmachten schriftlich, um weitere Abrechnungen zu vermeiden.

Fazit: Die richtige Bezugsquelle für Ihre individuelle Situation

Die Frage “Pflegehilfsmittel Apotheke oder online?” lässt sich nicht pauschal beantworten. Jede Bezugsquelle – Apotheke, Sanitätshaus oder Online-Anbieter – hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Die beste Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihren Prioritäten und Ihren Möglichkeiten ab.

Wählen Sie die Apotheke, wenn:

  • Sie mobil sind und eine Apotheke in der Nähe haben
  • Sie persönlichen Kontakt und Beratung schätzen
  • Sie flexible Mengen und Produkte wünschen
  • Sie sofortige Verfügbarkeit benötigen
  • Sie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht scheuen

Wählen Sie das Sanitätshaus, wenn:

  • Sie auch technische Hilfsmittel benötigen
  • Sie alles aus einer Hand organisieren möchten
  • Das Sanitätshaus Direktabrechnung anbietet
  • Sie umfassende Fachberatung wünschen
  • Ein Lieferservice für Sie wichtig ist

Wählen Sie einen Online-Anbieter, wenn:

  • Sie maximale Bequemlichkeit wünschen
  • Sie wenig Zeit für Besorgungen haben
  • Sie kein Geld vorstrecken möchten
  • Sie eine automatische, planbare Versorgung bevorzugen
  • Sie das 40-Euro-Budget optimal ausschöpfen möchten

Wichtig ist, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und die für Sie passende Lösung wählen. Sie können jederzeit wechseln, wenn Sie mit Ihrer aktuellen Bezugsquelle unzufrieden sind. Nutzen Sie Ihr Recht auf freie Anbieterwahl und vergleichen Sie in Ruhe die verschiedenen Optionen.

Die monatlichen 40 Euro für Pflegehilfsmittel sind eine wertvolle Unterstützung, aber nur ein Baustein in der häuslichen Pflege. Kombinieren Sie diese Leistung mit anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.

Wenn die häusliche Pflege trotz aller Hilfsmittel und Unterstützung zu belastend wird, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine würdevolle Alternative sein. Diese ermöglicht es Ihrem Angehörigen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, während Sie als pflegender Angehöriger entlastet werden. Informieren Sie sich über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der 24-Stunden-Pflege und finden Sie heraus, ob diese Option für Sie infrage kommt.

Denken Sie daran: Gute Pflege beginnt mit guter Organisation. Ob Sie nun Pflegehilfsmittel Apotheke, Sanitätshaus oder online beziehen – wichtig ist, dass Sie eine Lösung finden, die zu Ihrem Alltag passt und Ihnen den Rücken freihält für das Wesentliche: die liebevolle Betreuung Ihres Angehörigen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026 und können sich ändern. Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel beträgt aktuell 40 Euro und wird von der Pflegekasse übernommen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, einen Pflegeberater oder die Verbraucherzentrale. Stand: Januar 2026

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