Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege

Kosten & finanzielle UnterstĂŒtzung

Sie wollen Ihr persönliches Angebot und individuelle PersonalvorschlĂ€ge erhalten? FĂŒllen Sie unseren Fragebogen aus und wir kĂŒmmern uns umgehend um Ihre Anfrage.

Was kostet eine Pflegekraft von PflegeHeimat?

Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege variieren aufgrund des individuellen Pflegebedarfs und der individuellen Anforderungen. Die monatlichen Kosten fĂŒr eine 24-Stunden-Pflege betragen in jedem Fall zwischen 2200,- Euro – z.B. fĂŒr eine Pflegekraft mit geringen Deutschkenntnissen zur Betreuung einer Person – bis zu 3000,- Euro – z.B. fĂŒr eine Pflegekraft mit guten Deutschkenntnissen zur Betreuung eines Ehepaares mit NachteinsĂ€tzen.

Die Berater von PflegeHeimat stellen gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen GesprÀch fest, welcher Pflegebedarf Ihrer Situation zugrunde liegt und können Ihnen auf Wunsch eine unverbindliches Angebot mit Personalempfehlung machen.

Diese Leistungen können Sie unterstĂŒtzend in Anspruch nehmen

Sie können fĂŒr die 24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier WĂ€nden finanzielle Leistungen Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen, die Sie bei der Finanzierung der Betreuung unterstĂŒtzen. DarĂŒber hinaus bieten Krankenkassen und andere Institutionen weitere Hilfsmittel und Förderungen fĂŒr die Pflege zu Hause. Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite nĂ€her:

Pflegegrad

Die Pflegeversicherung bietet in Form des Pflegegeldes eine finanzielle UnterstĂŒtzungsleistung fĂŒr versicherte, pflegebedĂŒrftige Personen. Das Pflegegeld kann gewöhnlich direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und steht Ihnen bei Vorlage eines entsprechenden Pflegegrades zur freien VerfĂŒgung.

Das Pflegegeld ist abhÀngig vom Pflegegrad. Sie erhalten:

  • mit Pflegegrad 2 monatlich 332 Euro
  • mit Pflegegrad 3 monatlich 572 Euro
  • mit Pflegegrad 4 monatlich 765 Euro
  • mit Pflegegrad 5 monatlich 947 Euro.

Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. PrĂŒfen Sie stattdessen Ihre Möglichkeiten mit dem Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Außerdem haben Sie Anspruch auf halbjĂ€hrliche BeratungsgesprĂ€che mit Ihrer Krankenkasse.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat ermöglicht es den PflegebedĂŒrftigen und ihren Angehörigen, professionelle UnterstĂŒtzung in Anspruch zu nehmen, um ihre Belastung zu verringern und sich eine Auszeit zu gönnen. Die Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können, sind vielfĂ€ltig und können individuell nach den BedĂŒrfnissen der PflegebedĂŒrftigen ausgewĂ€hlt werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Alltag leichter zu bewĂ€ltigen und die LebensqualitĂ€t zu verbessern.

FĂŒr leicht PflegebedĂŒrftige kann der Entlastungsbetrag eine große Hilfe sein, da sie in der Lage sind, ihre meisten Aufgaben selbststĂ€ndig zu erledigen, aber hin und wieder UnterstĂŒtzung benötigen. Dies ermöglicht es ihnen, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu fĂŒhren und regelmĂ€ĂŸige Pausen von der Pflege einzulegen.

Besonders fĂŒr die Angehörigen von Demenzerkrankten ist der Entlastungsbetrag von großer Bedeutung. Die Betreuung von demenzkranken Menschen kann sehr intensiv sein, weshalb auch die Pflegenden immer wieder Pausen benötigen, um ihre eigenen Reserven aufzufĂŒllen. Der Entlastungsbetrag ermöglicht es den Angehörigen, fĂŒr eine gewisse Zeit die Pflege abzugeben und sich selbst zu erholen.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Entlastungsbetrag vorgestreckt werden muss und spÀter von der Pflegekasse erstattet wird. Es ist daher wichtig, die Ausgaben gut zu dokumentieren und die entsprechenden Nachweise bei der Pflegekasse einzureichen.

Insgesamt bietet der Entlastungsbetrag eine gute Möglichkeit, pflegende Angehörige zu unterstĂŒtzen und ihnen die nötige Entlastung zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass PflegebedĂŒrftige und ihre Angehörigen von diesem Anspruch Gebrauch machen und die UnterstĂŒtzungsleistungen in Anspruch nehmen.

Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflege

Pro Kalenderjahr haben PflegebedĂŒrftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege fĂŒr lĂ€ngstens 42 Kalendertage. HierfĂŒr erstattet die Pflegekasse einen Betrag von maximal 1.612,00 Euro. Werden Leistungen der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege anteilig hinzugenommen, kann sich dieser Betrag auf bis zu 2.418,00 Euro erhöhen. Die Voraussetzungen fĂŒr den Erhalt der Verhinderungspflege sind in §39 SGB XI geregelt und umfassen folgende Punkte:

  • Die Pflegeperson muss den PflegebedĂŒrftigen mindestens sechs Monate in hĂ€uslicher Umgebung gepflegt haben
  • Der PflegebedĂŒrftige ist seit mindestens sechs Monaten in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft
  • Ersatzpflegekraft und PflegebedĂŒrftiger sind miteinander bis zum zweiten Grad weder verwandt, noch verschwĂ€gert
  • Ersatzpflegekraft und PflegebedĂŒrftiger leben nicht in hĂ€uslicher Gemeinschaft

Steuerliche Vorteile

Die von PflegeHeimat vermittelten Betreuungsleistungen werden vom Gesetzgeber grundsĂ€tzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und können daher steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.Beachten Sie dabei den derzeitigen Höchstbetrag von 20.000,00 Euro pro Jahr, wovon 20% steuerabzugsfĂ€hig sind. Somit können sich Ihre Steuerzahlungen um maximal 4.000,00 Euro pro Jahr reduzieren (auf den Monat gerechnet ca. 333,33 Euro/Monat).

PflegeHeimat darf Sie zu steuerlichen Themen aus rechtlichen GrĂŒnden leider nicht beraten und empfiehlt daher das GesprĂ€ch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

AnsprĂŒche fĂŒr pflegende Angehörige

Das PflegeunterstĂŒtzungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Angehörigen ermöglicht, sich um die Organisation der Pflege eines Familienmitglieds zu kĂŒmmern. Es steht ihnen fĂŒr einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen zu und kann bei der Pflegeversicherung des Angehörigen beantragt werden. Diese Tage können auch auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden.

Unter bestimmten Bedingungen besteht auch die Möglichkeit einer lĂ€ngeren beruflichen Auszeit zur Pflege eines Angehörigen. In Absprache mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer fĂŒr bis zu sechs Monate teilweise oder vollstĂ€ndig aus dem Job aussteigen und dabei eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung erhalten. Voraussetzung dafĂŒr ist, dass das Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer beschĂ€ftigt und der zu pflegende Angehörige mindestens einen Pflegegrad 2 hat.

Da Arbeitnehmer wĂ€hrend dieser sogenannten Pflegezeit kein Einkommen haben, besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt fĂŒr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Die RĂŒckzahlung der monatlichen Raten erfolgt erst nach Ende der Pflegezeit.

Pflegeberatungen, Angehörigenschulungen und QualitÀtskontrolle

Der Pflegedienst bietet Ihnen als pflegender Angehöriger eine individuelle und zielgerichtete Beratung gemĂ€ĂŸ § 45 SGB XI an. Das Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und zu entlasten. Dies beinhaltet die Vermittlung von Pflegekenntnissen und die praktische DurchfĂŒhrung pflegerischer TĂ€tigkeiten wie Grundhygiene, Mobilisation und Transfertechniken sowie Sturzprophylaxe. Die Schulung kann sowohl bei Ihnen als auch beim zu Pflegenden stattfinden und sowohl Ihre Familienangehörigen als auch unsere BetreuungskrĂ€fte können daran teilnehmen. Der Pflegedienst kann diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen und die Schulung bis zu achtmal im Jahr durchfĂŒhren, um die AblĂ€ufe kontinuierlich zu verbessern. Wir empfehlen Ihnen, diese kostenlose UnterstĂŒtzung in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Wechsel des Betreuungspersonals oder bei VerĂ€nderungen im Gesundheitszustand. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren ambulanten Pflegedienst.

Wohnumfeld-Verbesserungen

Krankenkassen bezuschussen diese Wohnumfeld-Verbesserungen. Es ist wichtig, dass die Umbaumaßnahmen medizinisch begrĂŒndet sind und eine Verbesserung der LebensqualitĂ€t oder der selbststĂ€ndigen Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.

Um einen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, sollte man folgende Schritte beachten:

1. RĂŒcksprache mit dem behandelnden Arzt: Der Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen bestĂ€tigen und dies schriftlich dokumentieren.

2. KostenvoranschlĂ€ge einholen: Man sollte sich bei verschiedenen Handwerkern oder Firmen KostenvoranschlĂ€ge fĂŒr die geplanten Umbaumaßnahmen einholen. Es ist ratsam, dabei auf erfahrene Unternehmen zu setzen, die bereits Erfahrung mit solchen Bauprojekten haben.

3. Abstimmung mit der Krankenkasse: Man sollte frĂŒhzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und die geplanten Umbaumaßnahmen besprechen. Dabei können die KostenvoranschlĂ€ge eingereicht werden und es kann geklĂ€rt werden, welche Unterlagen noch benötigt werden.

4. Antrag auf KostenĂŒbernahme stellen: Anhand der Unterlagen und KostenvoranschlĂ€ge kann man einen Antrag auf KostenĂŒbernahme bei der Krankenkasse stellen. Hierbei ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollstĂ€ndig einzureichen und auf mögliche RĂŒckfragen schnell zu reagieren.

5. Genehmigung abwarten und Umbaumaßnahmen beauftragen: Nach PrĂŒfung des Antrags wird die Krankenkasse eine Entscheidung treffen und gegebenenfalls den Zuschuss bewilligen. Erst nach Erhalt der Genehmigung sollte man die Umbaumaßnahmen beauftragen und mit den Handwerkern die Umsetzung planen.

Es ist zu beachten, dass die Krankenkassen individuelle Voraussetzungen und Regelungen haben können. Daher ist es ratsam, sich frĂŒhzeitig mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich ĂŒber die genauen Bedingungen und Anforderungen zu informieren.

Weitere Förderungen & Pflegehilfsmittel

PflegebedĂŒrftige haben zusĂ€tzlich Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat. Diese beinhalten Pflege- und Sachmittel, die fĂŒr die hĂ€usliche Pflege notwendig sind und die pflegenden Angehörigen erleichtern sollen, beispielsweise Inkontinenzartikel, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Im Internet finden Sie eine Vielzahl von Anbietern, die zum Teil kostenfrei beim Zusammenstellen Ihrer individuellen, monatlichen „Pflegebox“ unterstĂŒtzen. Weitere entlastende Leistungen beinhalten Angebote fĂŒr Kurzzeitbetreuung, Fördermaßnahmen oder anderweitige PflegezuschĂŒsse.

Kostenlose Beratung von Montag bis Samstag von 08:30 – 20:00 Uhr

FĂŒr Ihre Fragen stehen unsere Kundenberater gerne zur VerfĂŒgung!