Rechtliche Absicherung und Handlungsmöglichkeiten bei Demenz
Als Martina K. bemerkte, dass ihre 78-jährige Mutter plötzlich drei teure Zeitschriftenabonnements abgeschlossen hatte, die sie sich weder leisten konnte noch wollte, wurde ihr schlagartig bewusst: Die fortschreitende Demenz ihrer Mutter betraf nicht nur den Alltag, sondern auch ihre rechtliche Handlungsfähigkeit. Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit bei Demenz wurde zur dringenden Herausforderung für die gesamte Familie.
Die Demenz Geschäftsfähigkeit ist ein komplexes rechtliches Thema, das viele Familien vor große Herausforderungen stellt. Mit über 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland (Stand 2025) sind zunehmend mehr Angehörige mit der Frage konfrontiert: Wie schütze ich meinen Angehörigen vor rechtlichen und finanziellen Risiken, ohne seine Würde und Selbstbestimmung zu verletzen?
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, wie die Geschäftsunfähigkeit bei Demenz rechtlich definiert wird, welche Schutzmaßnahmen Sie rechtzeitig ergreifen können und wie Sie die Balance zwischen Sicherheit und Autonomie wahren. Wir beleuchten die Testierfähigkeit bei Demenz, klären über die rechtliche Betreuung bei Demenz auf und zeigen Ihnen konkrete Handlungsschritte für eine würdevolle rechtliche Vorsorge. Dabei gehen wir auch darauf ein, wie eine professionelle 24-Stunden-Betreuung bei Demenz Sie im Alltag entlasten und gleichzeitig rechtliche Sicherheit gewährleisten kann.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit rechtlich und medizinisch?
Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person, wirksame Rechtsgeschäfte selbstständig vorzunehmen – also Verträge abzuschließen, Käufe zu tätigen oder Testamente zu verfassen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 104-113 geregelt und stellt einen fundamentalen Bestandteil der persönlichen Autonomie dar.
Nach § 104 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Bei einer Demenz Geschäftsunfähigkeit ist diese Definition von zentraler Bedeutung, da die Erkrankung genau solche Störungen verursachen kann.
Die rechtlichen Abstufungen der Geschäftsfähigkeit
Das deutsche Recht unterscheidet drei Stufen:
- Volle Geschäftsfähigkeit: Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Person grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte selbstständig vornehmen
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren können nur mit Zustimmung der Eltern rechtswirksam handeln
- Geschäftsunfähigkeit: Personen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite ihrer Handlungen zu erfassen
Bei der Geschäftsunfähigkeit bei Demenz ist entscheidend: Die Erkrankung führt nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit. Vielmehr muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite ihrer Handlung zu erfassen.
Demenz und ihre Auswirkungen auf die Entscheidungsfähigkeit
Demenz ist ein Überbegriff für verschiedene Erkrankungen, die mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz (etwa 60-70% der Fälle). Medizinisch unterscheidet man verschiedene Stadien:
- Leichte kognitive Beeinträchtigung (MCI): Gedächtnisprobleme ohne erhebliche Einschränkungen im Alltag
- Leichte Demenz: Einschränkungen bei komplexen Tätigkeiten, Orientierungsprobleme
- Mittelschwere Demenz: Deutliche Einschränkungen im Alltag, Hilfe bei grundlegenden Tätigkeiten erforderlich
- Schwere Demenz: Vollständige Abhängigkeit von Betreuung, Verlust grundlegender Kommunikationsfähigkeiten
Die Einwilligungsfähigkeit bei Demenz ist nicht bei allen Betroffenen gleichermaßen beeinträchtigt. Während im frühen Stadium die Geschäftsfähigkeit meist noch gegeben ist, nimmt die Fähigkeit zur freien Willensbildung mit Fortschreiten der Erkrankung ab. Eine pauschale Beurteilung ist jedoch nicht möglich – jeder Fall muss individuell betrachtet werden.
Wann ist die Geschäftsfähigkeit bei Demenz eingeschränkt?
Die Beurteilung der Demenz Geschäftsfähigkeit ist komplex und erfolgt nicht nach starren Kriterien, sondern orientiert sich an der konkreten Situation. Entscheidend sind mehrere Faktoren:
Medizinische Beurteilungskriterien
Ärzte und Gutachter prüfen verschiedene kognitive Bereiche:
- Einsichtsfähigkeit: Kann die Person die Bedeutung einer Handlung erfassen?
- Urteilsvermögen: Kann sie die Folgen ihres Handelns abschätzen?
- Willensbildung: Kann sie einen freien Willen bilden und äußern?
- Orientierung: Ist die zeitliche, örtliche und situative Orientierung gegeben?
- Gedächtnisleistung: Kann sie sich an relevante Informationen erinnern?
Standardisierte Tests wie der Mini-Mental-Status-Test (MMST) oder der Uhrentest geben Hinweise auf den Grad der kognitiven Beeinträchtigung. Ein MMST-Wert unter 18 von 30 Punkten deutet auf eine mittelschwere bis schwere Demenz hin und kann die Geschäftsunfähigkeit bei Demenz nahelegen – ist aber kein alleiniges Entscheidungskriterium.
Rechtliche Beurteilungskriterien nach § 104 BGB
Für die rechtliche Bewertung sind drei Voraussetzungen entscheidend:
- Krankhafte Störung der Geistestätigkeit: Eine medizinisch diagnostizierte Erkrankung muss vorliegen (z.B. Alzheimer-Demenz, vaskuläre Demenz)
- Ausschluss der freien Willensbildung: Die Störung muss so gravierend sein, dass eine freie Willensbildung nicht mehr möglich ist
- Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts: Die Beeinträchtigung muss zum Zeitpunkt der Handlung bestanden haben
Wichtig: Die Demenz Geschäftsunfähigkeit ist keine Dauerzustand-Diagnose. Viele Betroffene haben lichte Momente, in denen sie durchaus geschäftsfähig sein können. Dies macht die rechtliche Beurteilung besonders herausfordernd.
Geschäftsunfähigkeit vs. Einwilligungsunfähigkeit
Bei der rechtlichen Betreuung bei Demenz ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen:
- Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB): Betrifft die Fähigkeit, Verträge abzuschließen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen
- Einwilligungsunfähigkeit (§ 630d BGB): Betrifft die Fähigkeit, in medizinische Behandlungen einzuwilligen
Eine Person kann in medizinische Eingriffe einwilligungsunfähig sein, aber dennoch einfache Alltagsgeschäfte tätigen können. Die Einwilligungsfähigkeit bei Demenz wird für jeden medizinischen Eingriff separat geprüft und hängt von dessen Komplexität ab.

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Angebot anfordern Beraten lassenTestierfähigkeit bei Demenz: Wann ist ein Testament noch gültig?
Die Testierfähigkeit bei Demenz ist eine der häufigsten Streitfragen in Erbschaftsangelegenheiten. Anders als die allgemeine Geschäftsfähigkeit ist die Testierfähigkeit in § 2229 BGB speziell geregelt und unterliegt eigenen Maßstäben.
Rechtliche Grundlagen der Testierfähigkeit
Nach § 2229 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Die Testierfähigkeit Demenz erfordert dabei ein geringeres Maß an geistiger Leistungsfähigkeit als die allgemeine Geschäftsfähigkeit. Der Erblasser muss lediglich:
- Die Tragweite seiner Verfügung erfassen können
- Verstehen, wen er bedenkt und wen er ausschließt
- Den Umfang seines Vermögens im Wesentlichen kennen
- Die Bedeutung seiner Anordnungen verstehen
Beurteilung der Testierfähigkeit im Krankheitsverlauf
Bei fortschreitender Demenz durchläuft die Testierfähigkeit typischerweise folgende Phasen:
- Frühstadium: Testierfähigkeit in der Regel noch gegeben, sofern die Person ihre Vermögensverhältnisse überblickt und die Bedeutung ihrer Verfügungen versteht
- Mittleres Stadium: Testierfähigkeit zunehmend fraglich, abhängig von der Komplexität des Testaments und den kognitiven Fähigkeiten im konkreten Moment
- Fortgeschrittenes Stadium: Testierfähigkeit in der Regel nicht mehr gegeben
Ein MMST-Wert unter 18 Punkten gilt als starker Hinweis auf fehlende Testierfähigkeit, ist aber nicht allein entscheidend. Gerichte ziehen weitere Faktoren heran, etwa die Komplexität des Testaments, die Plausibilität der Verfügungen und Zeugenaussagen über den geistigen Zustand zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
Praktische Empfehlungen für die Testamentserrichtung
Wenn Sie befürchten, dass die Testierfähigkeit bei Demenz eines Angehörigen künftig angezweifelt werden könnte, sollten Sie folgende Vorkehrungen treffen:
- Notarielles Testament: Ein Notar prüft die Testierfähigkeit und dokumentiert diese. Dies bietet später erhebliche Rechtssicherheit
- Ärztliches Gutachten: Lassen Sie zeitnah zur Testamentserrichtung die Testierfähigkeit durch einen Facharzt attestieren
- Videoaufzeichnung: Eine Aufzeichnung des Gesprächs mit dem Notar kann die geistige Klarheit dokumentieren
- Zeugen: Unbeteiligte Zeugen sollten den Vorgang begleiten und später aussagefähig sein
- Einfachheit: Halten Sie das Testament so einfach und nachvollziehbar wie möglich
Wichtig: Handeln Sie frühzeitig. Eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz kann nicht nur im Alltag unterstützen, sondern auch bei der Dokumentation des geistigen Zustands helfen und als neutrale Zeugeninstanz dienen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Rechtzeitig handeln
Die beste rechtliche Absicherung bei drohender Demenz Geschäftsunfähigkeit ist die rechtzeitige Vorsorge. Zwei zentrale Instrumente stehen zur Verfügung: die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht bei Demenz
Eine Vorsorgevollmacht bei Demenz ermöglicht es einer Vertrauensperson, bereits vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit festgelegte Entscheidungen für die betroffene Person zu treffen. Sie ist das wichtigste Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung.
Die Vorsorgevollmacht sollte folgende Bereiche umfassen:
- Vermögenssorge: Verwaltung von Konten, Immobilien, Verträgen
- Gesundheitssorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Pflegemaßnahmen
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Wohnort und Unterbringung
- Post- und Fernmeldeverkehr: Regelung der Kommunikation
- Vertretung vor Behörden: Kontakt mit Ämtern, Krankenkassen, Pflegekassen
Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht Demenz sollte:
- Schriftlich verfasst sein (handschriftlich oder maschinell mit eigenhändiger Unterschrift)
- Konkrete Vollmachtsbereiche benennen
- Bei Bedarf notariell beurkundet werden (z.B. bei Immobiliengeschäften)
- Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden
- Regelmäßig aktualisiert werden
Wichtig: Die Vorsorgevollmacht kann nur erteilt werden, solange die Person noch geschäftsfähig ist. Bei fortgeschrittener Demenz Geschäftsunfähigkeit ist dies nicht mehr möglich.
Betreuungsverfügung als Ergänzung
Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche bezüglich der Lebensgestaltung zu beachten sind. Sie greift, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht.
In der Betreuungsverfügung können Sie festlegen:
- Wer als Betreuer eingesetzt werden soll (z.B. Familienangehörige)
- Wer nicht als Betreuer in Frage kommt
- Wünsche zur Lebensgestaltung, Wohnsituation und Pflege
- Religiöse oder weltanschauliche Präferenzen
Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht Demenz sollte eine Patientenverfügung erstellt werden. Diese regelt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden – insbesondere am Lebensende.
Eine Patientenverfügung bei Demenz sollte konkrete Szenarien beschreiben:
- Wünsche zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Umgang mit Antibiotika bei Infektionen
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Intensivmedizinische Behandlung
- Schmerztherapie und palliative Versorgung
Alle drei Dokumente – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – sollten aufeinander abgestimmt sein und an einem für Angehörige zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Eine professionelle 24-Stunden-Pflege zu Hause kann im Ernstfall schnell auf diese Dokumente zugreifen und die Wünsche des Betroffenen umsetzen.

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Angebot anfordern Beraten lassenRechtliche Betreuung bei Demenz: Wenn Vorsorge fehlt
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Person aufgrund von Demenz Geschäftsunfähigkeit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung bei Demenz anordnen. Dieser Prozess ist rechtlich klar geregelt und soll die Rechte der Betroffenen schützen.
Das Betreuungsverfahren nach dem Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht wurde 2023 grundlegend reformiert und stärkt die Selbstbestimmung der Betreuten. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
- Anregung des Verfahrens: Angehörige, Ärzte, Sozialämter oder die betroffene Person selbst können beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen
- Anhörung: Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an, meist in ihrer gewohnten Umgebung
- Ärztliches Gutachten: Ein Sachverständiger prüft, ob eine psychische Krankheit oder Behinderung vorliegt und welche Aufgabenkreise betroffen sind
- Bestellung des Betreuers: Das Gericht bestellt einen geeigneten Betreuer und legt die Aufgabenkreise fest
- Betreuungsausweis: Der Betreuer erhält einen Ausweis, der seine Befugnisse dokumentiert
Wichtig: Eine rechtliche Betreuung bei Demenz bedeutet nicht automatisch Entmündigung bei Demenz. Der Begriff “Entmündigung” existiert im deutschen Recht seit 1992 nicht mehr. Die Betreuung ist auf die notwendigen Aufgabenkreise beschränkt und soll die Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten.
Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung
Das Gericht legt fest, für welche Bereiche die Betreuung gilt. Typische Aufgabenkreise bei Demenz Geschäftsunfähigkeit sind:
- Vermögenssorge: Verwaltung von Einkommen, Vermögen, Verträgen, Bankgeschäften
- Gesundheitssorge: Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen, Operationen
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Wohnort, auch freiheitsentziehende Maßnahmen (mit Genehmigung)
- Wohnungsangelegenheiten: Abschluss, Änderung oder Kündigung von Mietverträgen
- Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern, Krankenkassen, Rentenversicherung
- Post- und Fernmeldeverkehr: Öffnen und Bearbeiten von Post
Die Aufgabenkreise werden so eng wie möglich gefasst. Bereiche, in denen die Person noch selbst entscheiden kann, bleiben ausgenommen.
Berufsbetreuer vs. ehrenamtlicher Betreuer
Das Gericht prüft zunächst, ob geeignete Familienangehörige oder andere nahestehende Personen als ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
| Aspekt | Ehrenamtlicher Betreuer | Berufsbetreuer |
|---|---|---|
| Vergütung | Aufwandspauschale (399 € jährlich, Stand 2025) | Stundensatz (ca. 44-55 €) aus Vermögen des Betreuten |
| Eignung | Familienmitglied, enge Vertraute | Fachliche Qualifikation erforderlich |
| Kontrolle | Jährliche Rechenschaftsberichte ans Gericht | Engmaschige Kontrolle durch Gericht |
| Anzahl Betreuungen | Meist 1-2 Personen | Bis zu 40-50 Betreuungen |
Kosten der rechtlichen Betreuung
Die Kosten einer rechtlichen Betreuung bei Demenz trägt grundsätzlich die betreute Person aus ihrem Vermögen. Bei einem Berufsbetreuer können jährlich mehrere tausend Euro anfallen, abhängig vom Umfang der Aufgabenkreise und dem Zeitaufwand.
Wenn das Vermögen der betreuten Person nicht ausreicht (weniger als 5.000 € Schonvermögen), übernimmt die Staatskasse die Kosten. Dies ist bei vielen Demenzerkrankten der Fall, da die Pflegekosten das Vermögen aufzehren.
Eine ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige ist deutlich günstiger und ermöglicht eine individuellere, vertrautere Betreuung. Allerdings kann die Belastung für Angehörige erheblich sein. Hier kann eine 24-Stunden-Betreuung die Familie entlasten und die praktische Umsetzung der Betreuungspflichten erleichtern.
Geschäftsunfähigkeit nachweisen: Gutachten und Dokumentation
Die Geschäftsunfähigkeit bei Demenz nachzuweisen ist oft notwendig, um Rechtsgeschäfte anzufechten oder eine Betreuung zu beantragen. Der Nachweis erfolgt durch medizinische Gutachten und ist rechtlich anspruchsvoll.
Wann ist ein Gutachten erforderlich?
Ein ärztliches oder psychiatrisches Gutachten zur Demenz Geschäftsunfähigkeit wird in folgenden Situationen benötigt:
- Bei Anfechtung eines Vertrags wegen fehlender Geschäftsfähigkeit
- Im Betreuungsverfahren zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit
- Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit nach Testamentserrichtung
- Zur Klärung der Einwilligungsfähigkeit bei medizinischen Eingriffen
- Bei Streitigkeiten um Schenkungen oder Vermögensübertragungen
Inhalte eines Geschäftsfähigkeitsgutachtens
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Demenz Geschäftsunfähigkeit umfasst mehrere Komponenten:
- Anamnese: Krankheitsverlauf, Vorerkrankungen, Medikation
- Aktueller Befund: Psychiatrische Untersuchung, kognitive Tests (MMST, DemTect, Uhrentest)
- Diagnose: Art und Schweregrad der Demenzerkrankung
- Retrospektive Beurteilung: War die Person zum Zeitpunkt X geschäftsfähig?
- Prognostische Einschätzung: Wie wird sich die Erkrankung entwickeln?
Besonders herausfordernd ist die retrospektive Beurteilung, etwa wenn ein Testament angefochten wird, das Monate oder Jahre zurückliegt. Hier werden frühere Arztberichte, Zeugenaussagen und dokumentierte Verhaltensweisen herangezogen.
Kosten und Ablauf der Begutachtung
Die Kosten für ein privates Gutachten zur Geschäftsunfähigkeit bei Demenz liegen zwischen 1.500 und 5.000 Euro, abhängig vom Umfang und der Komplexität. Im Betreuungsverfahren trägt die Staatskasse die Kosten, wenn die betreute Person nicht leistungsfähig ist.
Der Ablauf umfasst:
- Beauftragung: Durch Gericht, Anwalt oder Privatperson
- Akteneinsicht: Sichtung medizinischer Unterlagen, Arztberichte
- Exploration: Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (1-2 Stunden)
- Testungen: Kognitive Tests, ggf. bildgebende Verfahren
- Auswertung: Analyse und Erstellung des Gutachtens (4-8 Wochen)
Praktische Tipps zur Dokumentation
Wenn Sie befürchten, dass die Demenz Geschäftsfähigkeit eines Angehörigen künftig relevant werden könnte, sollten Sie frühzeitig dokumentieren:
- Arztbesuche: Diagnosen, Befunde, Medikamentenpläne sammeln
- Alltagsbeobachtungen: Notizen über Verwirrtheit, Orientierungsprobleme, ungewöhnliche Entscheidungen
- Zeugen: Pflegekräfte, Nachbarn, Freunde als Ansprechpartner benennen
- Videoaufnahmen: Gespräche, die den geistigen Zustand dokumentieren (mit Einwilligung)
- Schriftverkehr: Briefe, E-Mails, die Verwirrtheit zeigen
Eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz kann hier wertvolle Unterstützung leisten. Die Betreuungskräfte erleben den Alltag mit und können als neutrale Zeugen fungieren, ohne emotional belastet zu sein wie Familienangehörige.
Rechtsgeschäfte anfechten: Wenn Verträge unter Demenz geschlossen wurden
Wenn eine Person trotz Demenz Geschäftsunfähigkeit einen Vertrag abgeschlossen hat, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Dies ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der gründlich vorbereitet werden muss.
Rechtliche Grundlagen der Anfechtung
Nach § 105 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das im Zustand der Geschäftsunfähigkeit vorgenommen wurde, nichtig – also von Anfang an unwirksam. Dies gilt auch bei Geschäftsunfähigkeit bei Demenz. Allerdings muss die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachgewiesen werden.
Typische Fälle, in denen Verträge angefochten werden:
- Abschluss teurer Abonnements oder Kaufverträge
- Schenkungen an Dritte, die die Situation ausnutzen
- Immobilienverkäufe weit unter Wert
- Kreditverträge oder Bürgschaften
- Änderungen von Testamenten
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung
Damit ein Vertrag wegen Demenz Geschäftsunfähigkeit für nichtig erklärt werden kann, müssen Sie nachweisen:
- Krankhafte Störung: Eine diagnostizierte Demenzerkrankung lag vor
- Ausschluss der Willensbildung: Die Störung war so gravierend, dass freie Willensbildung unmöglich war
- Zeitpunkt: Die Geschäftsunfähigkeit bestand genau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Kausalität: Die Demenz war ursächlich für den Vertragsabschluss
Dies erfordert meist ein retrospektives Gutachten, das den geistigen Zustand zum fraglichen Zeitpunkt rekonstruiert. Je mehr Dokumentation Sie vorweisen können (Arztberichte, Zeugenaussagen, frühere kognitive Tests), desto besser stehen Ihre Chancen.
Fristen und Verfahren
Für die Anfechtung gelten keine Fristen, da ein nichtiges Rechtsgeschäft automatisch unwirksam ist. Allerdings sollten Sie zeitnah handeln:
- Außergerichtlich: Zunächst sollten Sie den Vertragspartner schriftlich über die Nichtigkeit informieren und zur Rückabwicklung auffordern
- Gerichtlich: Wenn der Vertragspartner nicht einlenkt, muss eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit erhoben werden
- Gutachten: Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten ist meist unerlässlich
Die Kosten für Anwalt und Gutachten können erheblich sein (5.000-15.000 Euro). Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Fälle oft ab. Alternativ können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie nicht vermögend sind.
Schutz vor missbräuchlichen Verträgen
Um zu verhindern, dass Angehörige mit Demenz Geschäftsunfähigkeit überhaupt in solche Situationen geraten, sollten Sie präventiv handeln:
- Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigte können Verträge im Namen der Person abschließen oder verhindern
- Kontovollmacht: Gemeinsame Kontrolle über Bankkonten
- Betreuung: Ein Betreuer kann Verträge widerrufen und die Person vor Übervorteilung schützen
- Widerrufsvorbehalt: Bei wichtigen Verträgen einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren
- Begleitung: Angehörige sollten bei wichtigen Geschäften anwesend sein
Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause kann hier eine wichtige Schutzfunktion übernehmen. Die Betreuungskraft bemerkt verdächtige Besuche, ungewöhnliche Vertragsangebote oder Druckversuche und kann Angehörige rechtzeitig informieren.

Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Angehörigen zu schützen – mit professioneller 24-Stunden-Betreuung
Angebot anfordern Beraten lassenKosten und Finanzierung der rechtlichen Absicherung
Die rechtliche Absicherung bei Demenz Geschäftsfähigkeit verursacht verschiedene Kosten. Eine Übersicht hilft Ihnen, die finanzielle Belastung einzuschätzen und Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Kostenübersicht rechtliche Vorsorge und Betreuung
| Maßnahme/Position | Kostenbereich | Häufigkeit | Förderung möglich |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht (privat) | 0-50 € | einmalig | Nein |
| Vorsorgevollmacht (notariell) | 200-500 € | einmalig | Nein |
| Betreuungsverfügung | 0-100 € | einmalig | Nein |
| Patientenverfügung | 0-100 € | einmalig | Nein |
| Registrierung Vorsorgeregister | 15-26 € | einmalig | Nein |
| Rechtsberatung (Anwalt) | 150-300 € pro Stunde | nach Bedarf | Teilweise (Beratungshilfe) |
| Geschäftsfähigkeitsgutachten | 1.500-5.000 € | einmalig | Ja (im Gerichtsverfahren) |
| Berufsbetreuer (Vermögenssorge) | 2.000-5.000 € jährlich | jährlich | Ja (bei Mittellosigkeit) |
| Ehrenamtlicher Betreuer (Aufwandspauschale) | 399 € jährlich | jährlich | Ja (bei Mittellosigkeit) |
| 24-Stunden-Betreuung | 2.500-4.000 € monatlich | monatlich | Teilweise (Pflegegeld, Entlastungsbetrag) |
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können die Kosten der Betreuung bei Demenz Geschäftsunfähigkeit teilweise abdecken:
- Pflegegeld: Bei Pflegegrad 2-5 zwischen 347 € und 990 € monatlich (Stand 2025)
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen bei allen Pflegegraden
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich für Ersatzpflege
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich für vorübergehende stationäre Pflege
Diese Leistungen können mit einer 24-Stunden-Betreuung kombiniert werden, um die monatlichen Kosten zu reduzieren. Bei Pflegegrad 4 oder 5 können so monatlich 800-990 € aus Pflegegeld plus 125 € Entlastungsbetrag zur Finanzierung beitragen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Viele Kosten im Zusammenhang mit Demenz Geschäftsfähigkeit können steuerlich geltend gemacht werden:
- Pflegekosten: Als außergewöhnliche Belastung absetzbar
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten für 24-Stunden-Betreuung, maximal 4.000 € jährlich
- Rechtsberatungskosten: Als außergewöhnliche Belastung, wenn sie der Existenzsicherung dienen
- Fahrtkosten: Für Besuche beim Betreuten oder Behördengänge
Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Finanzierung bei Mittellosigkeit
Wenn das Vermögen der Person mit Demenz Geschäftsunfähigkeit nicht ausreicht, greifen Sozialleistungen:
- Betreuungskosten: Die Staatskasse übernimmt die Kosten, wenn das Vermögen unter 5.000 € liegt
- Prozesskostenhilfe: Bei Gerichtsverfahren zur Anfechtung von Verträgen
- Beratungshilfe: Für außergerichtliche Rechtsberatung bei geringem Einkommen
- Sozialhilfe: Das Sozialamt kann Pflegekosten übernehmen, wenn Pflegeversicherung und eigenes Vermögen nicht ausreichen
Wichtig: Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung können zurückgefordert werden. Planen Sie daher frühzeitig und transparent.
Praktische Beispiele: Geschäftsfähigkeit bei Demenz im Alltag
Die folgenden realistischen Fallbeispiele zeigen, wie unterschiedlich die Demenz Geschäftsfähigkeit sich im Alltag auswirken kann und welche Lösungen möglich sind.
Beispiel 1: Frau Schmidt und der Zeitschriftenvertrag
Frau Schmidt, 79 Jahre, lebt mit leichter Alzheimer-Demenz allein in ihrer Wohnung. An der Haustür überredet sie ein Vertreter zum Abschluss eines 5-Jahres-Abonnements für 2.400 €. Ihre Tochter bemerkt dies zwei Wochen später beim Sortieren der Post.
Situation: Frau Schmidt hat einen MMST-Wert von 22 Punkten, kann ihren Alltag weitgehend selbst bewältigen, ist aber bei komplexen Entscheidungen überfordert. Eine Vorsorgevollmacht existiert nicht.
Lösung: Die Tochter kontaktiert zunächst das Verlagshaus und erklärt die Situation. Als der Verlag nicht einlenkt, schaltet sie einen Anwalt ein. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert, dass Frau Schmidt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Tragweite nicht erfassen konnte. Der Vertrag wird für nichtig erklärt, Frau Schmidt muss nur die bereits gelieferten Ausgaben bezahlen (120 €).
Präventive Maßnahme: Die Tochter beantragt eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge und lässt eine 24-Stunden-Betreuung einziehen. Die Betreuungskraft achtet nun auf verdächtige Besucher und informiert die Tochter bei wichtigen Entscheidungen.
Kosten: Anwalt und Gutachten: 3.200 €, Betreuung: 2.800 € monatlich (davon 599 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3, 125 € Entlastungsbetrag)
Beispiel 2: Herr Müller und das Testament
Herr Müller, 82 Jahre, mit mittelschwerer vaskulärer Demenz, ändert sein Testament und setzt seine langjährige Haushaltshilfe als Alleinerbin ein. Seine beiden Söhne werden enterbt. Drei Monate später verstirbt Herr Müller. Die Söhne fechten das Testament an.
Situation: Herr Müller hatte einen MMST-Wert von 16 Punkten, war zeitlich und örtlich oft desorientiert. Das Testament wurde handschriftlich verfasst, ohne notarielle Begleitung.
Lösung: Die Söhne beauftragen einen Fachanwalt für Erbrecht und lassen ein retrospektives Gutachten erstellen. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Testierfähigkeit bei Demenz nicht mehr gegeben war: Herr Müller konnte die Tragweite seiner Verfügung nicht erfassen und war zudem von der Haushaltshilfe beeinflusst worden. Das Gericht erklärt das Testament für ungültig. Es gilt das vorherige Testament, in dem die Söhne zu gleichen Teilen erben.
Lehre: Bei Demenz sollten Testamente stets notariell beurkundet und durch ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit begleitet werden.
Kosten: Anwalt, Gutachten und Gerichtskosten: 8.500 €, getragen aus dem Nachlass
Beispiel 3: Familie Weber und die Vorsorgevollmacht
Herr Weber, 75 Jahre, erhält die Diagnose beginnende Alzheimer-Demenz. Er ist noch voll geschäftsfähig und möchte rechtzeitig vorsorgen. Gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern erstellt er eine umfassende rechtliche Vorsorge.
Maßnahmen:
- Notarielle Vorsorgevollmacht Demenz für seine Ehefrau (Kosten: 350 €)
- Betreuungsverfügung, in der die ältere Tochter als Betreuerin benannt wird
- Patientenverfügung mit detaillierten Wünschen zur medizinischen Versorgung
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (Kosten: 26 €)
- Gespräch mit der Hausbank zur Kontovollmacht
Ergebnis: Als Herr Webers Demenz drei Jahre später fortschreitet und er geschäftsunfähig wird, kann seine Frau nahtlos alle Angelegenheiten regeln. Eine gerichtliche Betreuung ist nicht erforderlich. Die Familie spart dadurch jährlich etwa 3.000 € an Betreuungskosten und vermeidet belastende Gerichtsverfahren.
Zusätzliche Unterstützung: Die Familie entscheidet sich für eine 24-Stunden-Betreuung, um Herrn Weber in seiner vertrauten Umgebung zu halten. Die Betreuungskraft dokumentiert seinen Zustand, unterstützt im Alltag und entlastet Frau Weber erheblich.
Kosten: Einmalige Vorsorge: 376 €, laufende Betreuung: 3.200 € monatlich (davon 599 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3, 125 € Entlastungsbetrag, 20% steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung)
Beispiel 4: Frau Hoffmann und die Immobilienschenkung
Frau Hoffmann, 81 Jahre, mit fortgeschrittener Demenz, überträgt ihr Einfamilienhaus (Wert: 450.000 €) per notariellem Vertrag auf ihre Nichte. Ihre beiden Söhne, die bisher keinen Kontakt zur Nichte hatten, erfahren davon zufällig und sind entsetzt.
Situation: Frau Hoffmann hat einen MMST-Wert von 14 Punkten, lebt in einem Pflegeheim und erkennt ihre Söhne oft nicht mehr. Die Nichte hat den Notartermin organisiert und war dabei anwesend.
Lösung: Die Söhne lassen umgehend eine rechtliche Betreuung einrichten und fechten die Schenkung wegen Geschäftsunfähigkeit bei Demenz an. Ein Gutachten bestätigt, dass Frau Hoffmann die Tragweite der Schenkung nicht erfassen konnte. Der Notar hatte zwar die Geschäftsfähigkeit geprüft, aber unzureichend dokumentiert. Das Gericht erklärt die Schenkung für nichtig. Die Nichte muss das Haus zurückübertragen.
Kosten: Anwalt, Gutachten, Gerichtskosten: 12.000 €, Betreuung: 3.500 € jährlich (von Staatskasse übernommen, da Frau Hoffmann mittellos ist)
Lehre: Notare sind verpflichtet, die Geschäftsfähigkeit zu prüfen, können aber getäuscht werden. Bei Demenz sollten Angehörige stets einbezogen werden und eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass Dritte die Situation ausnutzen.
Häufige Fehler und Stolpersteine vermeiden
Bei der rechtlichen Absicherung der Demenz Geschäftsfähigkeit werden häufig Fehler gemacht, die später gravierende Folgen haben können. Hier die wichtigsten Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden:
Fehler 1: Zu spätes Handeln
Der häufigste Fehler: Familien warten zu lange, bis sie rechtliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Wenn die Demenz Geschäftsunfähigkeit bereits eingetreten ist, kann keine Vorsorgevollmacht mehr erteilt werden.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Bei ersten Anzeichen kognitiver Beeinträchtigung aktiv werden
- Eine Vorsorgevollmacht erstellen, solange die Person noch geschäftsfähig ist
- Regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchführen lassen
- Frühzeitig mit der Familie über Wünsche und Vorstellungen sprechen
Fehler 2: Unklare oder unvollständige Vorsorgevollmacht
Viele Vorsorgevollmachten sind zu vage formuliert oder decken nicht alle relevanten Bereiche ab. Dies führt später zu Unsicherheiten und Streitigkeiten.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Alle Aufgabenkreise konkret benennen (Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt, Post)
- Regelungen für Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen treffen
- Die Vollmacht notariell beurkunden lassen (insbesondere bei Immobilienbesitz)
- Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
- Mehrere Vertrauenspersonen benennen (mit klarer Aufgabenteilung)
Fehler 3: Keine Dokumentation des geistigen Zustands
Wenn später die Geschäftsfähigkeit bei Demenz angezweifelt wird, fehlen oft Beweise für den geistigen Zustand zum relevanten Zeitpunkt.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Regelmäßige kognitive Tests beim Arzt durchführen lassen
- Arztberichte und Diagnosen sammeln
- Wichtige Gespräche und Entscheidungen schriftlich festhalten
- Zeugen bei wichtigen Rechtsgeschäften hinzuziehen
- Bei Testamenten ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit einholen
Fehler 4: Vorsorgevollmacht ohne Kontrollmechanismen
Eine Vorsorgevollmacht gewährt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse. Ohne Kontrolle besteht Missbrauchsgefahr.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die sich gegenseitig kontrollieren
- Für wichtige Entscheidungen Zustimmungsvorbehalte vereinbaren
- Rechenschaftspflichten festlegen
- Eine Vertrauensperson als Kontrollinstanz benennen
- Bei Zweifeln eine rechtliche Betreuung mit Kontrollbetreuer einrichten
Fehler 5: Isolation und fehlende Unterstützung
Viele Angehörige versuchen, die Herausforderungen der Demenz Geschäftsunfähigkeit allein zu bewältigen. Dies führt zu Überlastung und Fehlentscheidungen.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Frühzeitig professionelle Beratung einholen (Anwalt, Pflegeberater)
- Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzerkrankten besuchen
- Eine 24-Stunden-Betreuung in Betracht ziehen, um Entlastung zu schaffen
- Das familiäre Netzwerk aktivieren und Aufgaben verteilen
- Regelmäßige Auszeiten nehmen, um eigene Kräfte zu schonen
Fehler 6: Unterschätzung der emotionalen Belastung
Die rechtliche Absicherung bei Demenz Geschäftsfähigkeit ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine emotional belastende Aufgabe. Viele Angehörige unterschätzen dies.
Vermeiden Sie das, indem Sie:
- Sich selbst psychologische Unterstützung holen (Therapie, Beratung)
- Akzeptieren, dass Sie nicht alles allein schaffen müssen
- Professionelle Hilfe annehmen, ohne sich schuldig zu fühlen
- Eigene Grenzen respektieren und kommunizieren
- Sich bewusst machen: Sie tun Ihr Bestes für Ihren Angehörigen

Wir unterstützen Sie mit professioneller 24-Stunden-Betreuung und entlasten Sie im Alltag – würdevoll und individuell
Angebot anfordern Beraten lassenGrenzen und Alternativen: Wann reicht rechtliche Vorsorge nicht aus?
So wichtig rechtliche Absicherung bei Demenz Geschäftsfähigkeit ist – sie hat auch Grenzen. Es gibt Situationen, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind oder alternative Ansätze sinnvoller sein können.
Grenzen der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann nicht alles abdecken:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen: Fixierungen, geschlossene Unterbringung oder Medikamentengabe gegen den Willen erfordern eine gerichtliche Genehmigung – auch mit Vorsorgevollmacht
- Interessenkonflikte: Wenn der Bevollmächtigte selbst profitiert (z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten), kann das Gericht eingreifen
- Überforderung: Manche Bevollmächtigte sind mit den Aufgaben überfordert und benötigen professionelle Unterstützung
- Missbrauch: Wenn ein Bevollmächtigter seine Macht missbraucht, ist eine gerichtliche Betreuung oft die einzige Lösung
Wann ist eine gerichtliche Betreuung trotz Vollmacht sinnvoll?
In manchen Fällen ist eine rechtliche Betreuung bei Demenz die bessere Wahl:
- Wenn komplexe Vermögensverhältnisse eine professionelle Verwaltung erfordern
- Bei Streitigkeiten innerhalb der Familie über die richtige Vorgehensweise
- Wenn der Bevollmächtigte die Aufgaben nicht mehr bewältigen kann
- Bei Verdacht auf Missbrauch der Vollmacht
- Wenn freiheitsentziehende Maßnahmen regelmäßig erforderlich sind
Eine Betreuung bietet mehr Kontrolle und Rechtssicherheit, ist aber auch mit höheren Kosten und weniger Flexibilität verbunden.
24-Stunden-Betreuung als praktische Ergänzung
Rechtliche Vorsorge allein löst nicht die praktischen Herausforderungen des Alltags mit Demenz Geschäftsunfähigkeit. Eine 24-Stunden-Betreuung kann hier eine wertvolle Ergänzung sein:
- Schutz vor Übervorteilung: Die Betreuungskraft bemerkt verdächtige Besucher oder ungewöhnliche Vertragsangebote
- Dokumentation: Tägliche Beobachtungen zum geistigen Zustand können später als Beweismittel dienen
- Entlastung der Angehörigen: Während die Betreuungskraft den Alltag organisiert, können Angehörige sich um rechtliche Angelegenheiten kümmern
- Kontinuität: Eine vertraute Betreuungsperson schafft Sicherheit und Struktur im Alltag
- Medizinische Überwachung: Die Betreuungskraft achtet auf Medikamenteneinnahme und erkennt Verschlechterungen
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können teilweise durch Pflegegeld, Entlastungsbetrag und steuerliche Absetzbarkeit refinanziert werden.
Alternative Wohnformen
In manchen Fällen ist das Verbleiben in der eigenen Wohnung trotz rechtlicher Absicherung nicht mehr möglich oder sinnvoll:
- Betreutes Wohnen: Selbstständiges Wohnen mit Betreuungsangebot im Haus
- Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte: Gemeinschaftliches Wohnen mit professioneller Betreuung
- Tagespflege: Tagsüber Betreuung in einer Einrichtung, nachts zu Hause
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Unterbringung zur Entlastung der Angehörigen
- Pflegeheim: Vollstationäre Pflege bei fortgeschrittener Demenz
Eine Alternative zum Pflegeheim sollte jedoch immer sorgfältig geprüft werden. Viele Betroffene und Angehörige bevorzugen das Verbleiben in der vertrauten Umgebung, solange dies mit Unterstützung möglich ist.
Kombinierte Ansätze für optimale Versorgung
Die beste Lösung ist oft eine Kombination verschiedener Maßnahmen:
- Rechtliche Vorsorge (Vollmacht, Betreuung) für finanzielle und medizinische Entscheidungen
- 24-Stunden-Betreuung für den Alltag und praktische Unterstützung
- Tagespflege für soziale Kontakte und Aktivierung
- Angehörige für emotionale Nähe und wichtige Entscheidungen
- Professionelle Pflegedienste für medizinische Versorgung
Ein solcher ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt alle Bedürfnisse der Person mit Demenz Geschäftsunfähigkeit und entlastet gleichzeitig die Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen zu Geschäftsfähigkeit bei Demenz
Ist man mit Demenz automatisch geschäftsunfähig?
Nein, eine Demenzdiagnose führt nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit. Die Geschäftsfähigkeit muss im Einzelfall geprüft werden und hängt vom Schweregrad der Erkrankung und der Art des Rechtsgeschäfts ab. Im Frühstadium der Demenz sind viele Betroffene noch voll geschäftsfähig. Erst wenn die kognitive Beeinträchtigung so gravierend ist, dass die Person die Bedeutung und Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erfassen kann, liegt Geschäftsunfähigkeit bei Demenz vor. Dies muss durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden. Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Die Geschäftsfähigkeit kann von Tag zu Tag schwanken, besonders bei vaskulärer Demenz.
Wie beweise ich die Geschäftsunfähigkeit bei Demenz nachträglich?
Der nachträgliche Nachweis der Demenz Geschäftsunfähigkeit ist herausfordernd, aber möglich. Sie benötigen ein retrospektives psychiatrisches Gutachten, das den geistigen Zustand zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts rekonstruiert. Dafür werden herangezogen: frühere Arztberichte und Diagnosen, dokumentierte kognitive Tests (MMST, DemTect), Zeugenaussagen von Angehörigen, Pflegekräften oder Nachbarn, Pflegedokumentationen, Videoaufnahmen oder Tonaufzeichnungen, schriftliche Äußerungen der Person (Briefe, E-Mails). Je mehr Dokumentation Sie vorweisen können, desto besser. Ein Gutachten kostet zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Im Gerichtsverfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen, wenn Demenz vorliegt?
Eine Vorsorgevollmacht bei Demenz kann nur widerrufen werden, solange die Person noch geschäftsfähig ist. Wenn bereits Demenz Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen Sie beim Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung beantragen. Das Gericht prüft dann, ob die Vollmacht weiterhin im Interesse der betroffenen Person ist oder ob eine Betreuung erforderlich wird. Bei Verdacht auf Missbrauch der Vollmacht kann das Gericht auch ohne Antrag eingreifen. Daher ist es wichtig, Vorsorgevollmachten mit Kontrollmechanismen auszustatten (z.B. mehrere Bevollmächtigte, Rechenschaftspflichten).
Ist ein Testament bei Demenz noch gültig?
Die Testierfähigkeit bei Demenz ist eine Einzelfallentscheidung. Ein Testament ist gültig, wenn die Person zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig war – also die Bedeutung ihrer Verfügungen verstanden und den Umfang ihres Vermögens überblickt hat. Die Anforderungen an die Testierfähigkeit sind geringer als an die allgemeine Geschäftsfähigkeit. Bei leichter Demenz (MMST über 20 Punkte) ist die Testierfähigkeit meist noch gegeben, bei mittelschwerer Demenz (MMST 10-20) fraglich und bei schwerer Demenz (MMST unter 10) in der Regel nicht mehr vorhanden. Zur Absicherung sollten Sie bei Demenz ein notarielles Testament errichten und ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit einholen. Der Notar prüft die Testierfähigkeit und dokumentiert diese.
Was kostet eine rechtliche Betreuung bei Demenz?
Die Kosten einer rechtlichen Betreuung bei Demenz hängen davon ab, ob ein ehrenamtlicher oder ein Berufsbetreuer eingesetzt wird. Ein ehrenamtlicher Betreuer (meist Familienangehörige) erhält eine Aufwandspauschale von 399 Euro jährlich (Stand 2025). Ein Berufsbetreuer rechnet nach Stundensatz ab (ca. 44-55 Euro pro Stunde), was je nach Aufwand 2.000 bis 5.000 Euro jährlich kosten kann. Die Kosten trägt grundsätzlich die betreute Person aus ihrem Vermögen. Wenn das Vermögen unter 5.000 Euro liegt (Schonvermögen), übernimmt die Staatskasse die Kosten. Zusätzlich können Gerichtskosten für die Bestellung des Betreuers (ca. 200-500 Euro einmalig) und Gutachterkosten (1.500-3.000 Euro) anfallen.
Kann ich Verträge anfechten, die mein dementer Angehöriger abgeschlossen hat?
Ja, Verträge können angefochten werden, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses Geschäftsunfähigkeit bei Demenz vorlag. Nach § 105 BGB ist ein solches Rechtsgeschäft nichtig. Sie müssen nachweisen: 1) Eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit (Demenz) lag vor, 2) Die Störung war so gravierend, dass freie Willensbildung unmöglich war, 3) Dies galt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Nachweis erfolgt meist durch ein psychiatrisches Gutachten. Zunächst sollten Sie den Vertragspartner außergerichtlich zur Rückabwicklung auffordern. Wenn dieser nicht einlenkt, müssen Sie klagen. Die Kosten (Anwalt, Gutachten) liegen bei 5.000-15.000 Euro, können aber aus dem Vermögen des Angehörigen oder bei Erfolg vom Vertragspartner getragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit?
Die Geschäftsfähigkeit betrifft die Fähigkeit, Verträge abzuschließen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§§ 104-113 BGB). Die Einwilligungsfähigkeit bei Demenz betrifft die Fähigkeit, in medizinische Behandlungen einzuwilligen (§ 630d BGB). Beide Fähigkeiten werden getrennt beurteilt: Eine Person kann geschäftsunfähig sein, aber dennoch in einfache medizinische Maßnahmen einwilligen können – oder umgekehrt. Die Einwilligungsfähigkeit wird für jede Behandlung separat geprüft und hängt von deren Komplexität ab. Bei einer einfachen Blutentnahme sind die Anforderungen niedriger als bei einer risikoreichen Operation. Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit entscheidet der Betreuer oder Bevollmächtigte – bei schwerwiegenden Eingriffen mit Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Wie erstelle ich eine rechtssichere Vorsorgevollmacht bei Demenz?
Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht Demenz sollte folgende Anforderungen erfüllen: 1) Schriftform: Handschriftlich oder maschinell mit eigenhändiger Unterschrift, 2) Konkrete Aufgabenkreise: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten genau benennen, 3) Notarielle Beurkundung: Empfohlen, bei Immobilienbesitz zwingend erforderlich, 4) Registrierung: Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (15-26 Euro), 5) Kontrollmechanismen: Mehrere Bevollmächtigte, Rechenschaftspflichten, Zustimmungsvorbehalte, 6) Patientenverfügung: Ergänzend erstellen für medizinische Entscheidungen. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten, um alle relevanten Bereiche abzudecken. Kosten: 200-500 Euro für notarielle Beurkundung.
Gibt es eine “Entmündigung” bei Demenz?
Nein, der Begriff “Entmündigung bei Demenz” existiert im deutschen Recht seit 1992 nicht mehr. Er wurde durch das Betreuungsrecht ersetzt. Eine rechtliche Betreuung schränkt die Geschäftsfähigkeit nicht automatisch ein – sie ist auf die notwendigen Aufgabenkreise beschränkt. Die betreute Person behält alle Rechte in Bereichen, die nicht von der Betreuung umfasst sind. Eine Betreuung ist keine Entmündigung, sondern eine Unterstützung zur Wahrung der Selbstbestimmung. Das Gericht prüft regelmäßig, ob die Betreuung noch erforderlich ist und passt die Aufgabenkreise an. Die betreute Person kann weiterhin wählen, heiraten und ein Testament errichten, sofern sie in diesen Bereichen noch geschäftsfähig ist. Das moderne Betreuungsrecht respektiert die Würde und Autonomie der Betroffenen.
Kann eine 24-Stunden-Betreuung bei rechtlichen Fragen helfen?
Ja, eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz kann in mehrfacher Hinsicht bei rechtlichen Fragen unterstützen: 1) Schutz vor Übervorteilung: Die Betreuungskraft bemerkt verdächtige Besucher oder Vertragsangebote und informiert Angehörige, 2) Dokumentation: Tägliche Beobachtungen zum geistigen Zustand können später als Beweismittel dienen, 3) Zeugenfunktion: Die Betreuungskraft kann bei Bedarf als neutrale Zeugin aussagen, 4) Umsetzung von Vollmachten: Sie unterstützt bei der praktischen Umsetzung der Anweisungen des Bevollmächtigten, 5) Entlastung der Angehörigen: Während die Betreuungskraft den Alltag organisiert, haben Angehörige Zeit für rechtliche Angelegenheiten. Eine professionelle Betreuung schafft Sicherheit und Struktur im Alltag und ergänzt die rechtliche Vorsorge optimal.
Wie lange dauert es, eine rechtliche Betreuung einzurichten?
Das Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung bei Demenz dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Der Ablauf: 1) Anregung des Verfahrens: Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht (1-2 Wochen bis zur Reaktion), 2) Anhörung: Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an (2-4 Wochen Wartezeit), 3) Gutachten: Ein Sachverständiger erstellt ein medizinisches Gutachten (4-8 Wochen), 4) Bestellung des Betreuers: Das Gericht prüft geeignete Personen und bestellt den Betreuer (2-4 Wochen). In dringenden Fällen kann das Gericht eine vorläufige Betreuung anordnen, die sofort wirksam wird. Wenn bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist keine Betreuung erforderlich – die Vollmacht tritt sofort in Kraft. Daher ist rechtzeitige Vorsorge so wichtig.
Was passiert, wenn keine Vorsorge getroffen wurde und Demenz eintritt?
Wenn bei Demenz Geschäftsunfähigkeit keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Das Gericht prüft, wer als Betreuer geeignet ist – bevorzugt werden Familienangehörige. Wenn keine geeigneten Angehörigen zur Verfügung stehen, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Die Betreuung ist mit Kosten (2.000-5.000 Euro jährlich bei Berufsbetreuern) und bürokratischem Aufwand (jährliche Rechenschaftsberichte, Genehmigungspflichten) verbunden. Zudem haben Angehörige weniger Mitspracherecht als bei einer Vorsorgevollmacht. Das Gericht entscheidet über wichtige Angelegenheiten wie Unterbringung, Vermögensverwaltung oder medizinische Eingriffe. Eine rechtzeitige Vorsorgevollmacht Demenz erspart der Familie diesen aufwendigen Prozess und wahrt die Selbstbestimmung der betroffenen Person besser.
Fazit: Geschäftsfähigkeit bei Demenz rechtzeitig absichern
Die Geschäftsfähigkeit bei Demenz ist ein komplexes rechtliches Thema, das weit über juristische Definitionen hinausgeht. Es berührt die Würde, Selbstbestimmung und Sicherheit von Menschen in einer besonders vulnerablen Lebensphase. Die wichtigste Erkenntnis: Handeln Sie frühzeitig, bevor die Demenz Geschäftsunfähigkeit eintritt.
Eine umfassende rechtliche Vorsorge umfasst mehrere Bausteine: eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht Demenz, die alle relevanten Lebensbereiche abdeckt, eine Betreuungsverfügung für den Fall, dass keine Vollmacht vorliegt, eine Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen am Lebensende, sowie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Diese Dokumente sollten erstellt werden, solange die Person noch voll geschäftsfähig ist.
Wenn die Vorsorge fehlt, greift die rechtliche Betreuung bei Demenz. Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der die Interessen der Person vertritt. Dies ist zwar eine wichtige Schutzmöglichkeit, aber mit höheren Kosten, weniger Flexibilität und mehr Bürokratie verbunden als eine Vorsorgevollmacht.
Die Testierfähigkeit bei Demenz ist eine besonders sensible Frage. Testamente sollten frühzeitig, notariell und mit ärztlichem Attest zur Testierfähigkeit erstellt werden. Nachträgliche Anfechtungen sind möglich, aber aufwendig und emotional belastend für alle Beteiligten.
Wichtig ist auch: Rechtliche Vorsorge allein löst nicht die praktischen Herausforderungen des Alltags. Eine 24-Stunden-Betreuung kann die Familie entlasten, den Betroffenen in seiner vertrauten Umgebung halten und gleichzeitig vor rechtlichen Risiken schützen. Die Betreuungskraft bemerkt verdächtige Situationen, dokumentiert den geistigen Zustand und kann als neutrale Zeugin fungieren.
Die Kosten der rechtlichen Absicherung und Betreuung sind erheblich, aber kalkulierbar. Nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und steuerliche Absetzbarkeit. Bei Mittellosigkeit übernimmt die Staatskasse die Betreuungskosten.
Vergessen Sie nicht: Sie sind nicht allein. Holen Sie sich professionelle Unterstützung – rechtlich durch einen Fachanwalt, medizinisch durch spezialisierte Ärzte und praktisch durch eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz. Nutzen Sie Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen für pflegende Angehörige.
Die Demenz Geschäftsfähigkeit rechtzeitig zu klären und abzusichern ist ein Akt der Liebe und Fürsorge. Sie schützen Ihren Angehörigen vor finanziellen Risiken, wahren seine Würde und Selbstbestimmung und schaffen Rechtssicherheit für die gesamte Familie. Beginnen Sie heute – es ist nie zu früh, aber oft zu spät.

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung und rechtlichen Vorsorge bei Demenz – individuell und unverbindlich
Angebot anfordern Beraten lassenHinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Die rechtliche Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Demenz erfolgt immer im Einzelfall durch Fachärzte und Gerichte. Alle Angaben zu Kosten, Fördersummen und rechtlichen Grundlagen entsprechen dem Stand Januar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Fachanwalt für Betreuungsrecht oder einen spezialisierten Arzt. Die genannten Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten sind abhängig vom individuellen Pflegegrad und der persönlichen Situation. Stand: Oktober 2025