Wohnraumanpassung
Bauliche Anpassungen in Wohnungen oder im Wohnumfeld.
Was ist die Wohnraumanpassung?
Pflegebedürftige erhalten Hilfe von der Pflegeversicherung, um ihren Wohnraum ihren Bedürfnissen anzupassen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt dabei bestimmte Ausgaben, die sich aus der Anpassung des Wohnraums ergeben.
Dieser Artikel informiert Sie darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung im Zusammenhang mit der Anpassung des Wohnraums anbietet und wie Sie von diesen Vorteilen profitieren können.
Bauliche Anpassungen in Wohnungen oder im Wohnumfeld, die auf die Förderung der Selbstständigkeit und Sicherheit von Pflegebedürftigen abzielen, werden als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezeichnet.
Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel barrierefreie Zugänge, Anpassungen in der Küche und im Badezimmer, Maßnahmen zur Sturzprävention sowie Beleuchtungsverbesserungen. Pflegebedürftige können mit diesen Maßnahmen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und trotz Einschränkungen den Alltag selbstständig meistern.
Je nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf kann die Pflegeversicherung unter gewissen Umständen die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds übernehmen.
Die bewusste Veränderung des Wohnumfelds kann die Lebensqualität deutlich steigern und Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, ein eigenständiges Leben zu führen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse geltend machen
Zur Förderung der Selbstständigkeit und Sicherheit von Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause leistet die Pflegekasse finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen.
Dazu gehören die Installation von Haltegriffen und rutschfesten Belägen, die Anpassung von Badezimmern und Küchen für eine höhere Barrierefreiheit sowie die Installation von barrierefreien Elementen wie Rampen oder Treppenliften. Die exakte Leistung und der Betrag des Zuschusses variieren je nach Pflegegrad und können bis zu 4.000 Euro erreichen.
Voraussetzungen nach § 40 SGB XI
Für die Anpassung des Wohnraums gemäß § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) gelten folgende Bedingungen:
01
Grad der Pflege
Um Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens den Grad 1 haben.
02
Bedarf
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern oder die Pflege überhaupt erst zu ermöglichen, ist eine Anpassung des Wohnraums erforderlich.
03
Einwilligung des Pflegebedürftigen
Es ist erforderlich, dass die Maßnahmen mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen.
04
Fachliche Beratung
Um den Bedarf und die Art der erforderlichen Maßnahmen festzustellen, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung eine fachliche Beratung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu erhalten.
05
Kostenvoranschläge
Es sollten Kostenvoranschläge vorgelegt werden, um die Ausgaben der vorgeschlagenen Maßnahmen nachzuweisen.
06
Pflegekasse-Antrag
Die pflegebedürftige Person bzw. ihr gesetzlicher Vertreter muss bei der entsprechenden Pflegekasse einen Antrag stellen und die Notwendigkeit einer Anpassung des Wohnraums erklären.
Finden Sie die richtige Betreuung und Pflege zu Hause
- Kompetente Beratung
- Geprüftes Personal
- Maximale Flexibilität
Welche Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen?
Wird übernommen
- Die Einrichtung eines Treppenlifts.
- Die Stufen im Treppenhaus sind rutschsicher.
- Ein zweiseitiges Geländer in das Treppenhaus anbringen.
- rutschsichere Bodenbeläge verlegen.
- Einbau von Lichtschaltern, die gut erreichbar sind.
- Barrierefreie Dusche installieren.
- Eine Dusche aus einer Wanne umbauen.
- Eine Badewannenliftinstallation.
- Ein barrierefreies WC einrichten.
- Stellen Sie eindeutig erkennbare Haltegriffe und Stützstangen an.
- Hängeschränke in barrierefreier Küche entfernen.
- Bewegungsmelder für die Nachtwanderung zur Toilette installieren.
- Verringerung von Stolperfallen im Wohnbereich.
- Anpassung des Maßes der Einrichtungsartikel.
- Türvergrößerung.
- Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung entwickeln.
- Türschwellen abbauen.
- Der Einbau einer Sprechanlage.
Wird nicht übernommen
Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI werden folgende Umbauten nicht als Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung angesehen:
- Wohnung mit Telefon, Kühlschrank oder Waschmaschine ausgestattet.
- Wärmedämmung und Schallschutz verbessern.
- Reparatur von Treppenstufen mit Schadungen.
- Maßnahmen zum Brandschutz.
- Eine ordnungsgemäße Beleuchtung für den Eingangsbereich/Treppenhaus schaffen.
- Rollstuhl-Garage
- Aufbau eines überdachten Sitzbereichs mit elektrischem Antrieb für eine Markise
- Austausch von Heizungsanlagen und Aufbereitung von Warmwasser.
- Reparaturen von Schönheitsgegenständen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Auswechseln von Oberbelägen)
- Entfernung von Schäden durch Feuchtigkeit
- allgemeine Maßnahmen zur Modernisierung
Die exakten Leistungen und finanziellen Summen unterscheiden sich abhängig vom Pflegegrad und den individuellen Anforderungen.
Normalerweise sollte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor der Umbaumaßnahmen eine Beratung durchführen, um den Bedarf und die Art der notwendigen Maßnahmen zu bestimmen.
Es ist empfehlenswert, sich bei der entsprechenden Pflegekasse nach den spezifischen Leistungen und Bedingungen zu richten.
Wohnraumanpassung: Wie viel und wie häufig?
Pflegegrad | Einzelperson (max.) | Wohngruppe (max.) |
---|---|---|
1 | 4000€ | 16000€ |
2 | 4000€ | 16000€ |
3 | 4000€ | 16000€ |
4 | 4000€ | 16000€ |
5 | 4000€ | 16000€ |
Die Pflegekasse leistet finanzielle Hilfe für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung, die bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen. Wenn in einem gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, mehrere pflegebedürftige Personen leben, kann die Pflegekasse insgesamt bis zu 16.000 Euro übernehmen. Diese Zuschüsse können ab dem Pflegegrad 1 beansprucht werden.
Wohnraumanpassung Beispiel: Rollstuhlgerecht
Es ist möglich, dass Sie sich gerade dafür entscheiden, Ihre oder die Wohnung Ihres Angehörigen für sich selbst oder Ihren Angehörigen rollstuhlgerecht umzubauen.
Im folgenden Beispiel werden die durchschnittlichen Ausgaben und ein potenzieller Zuschuss aus der Pflegeversicherung dargestellt:
- Türenverbreiterung 1.000 €
- Einbau einer Rampe für Rollstühle 5000 €
- Hängeschränke absetzen 800 €
Die Gesamtkosten betragen 6.800 Euro, wovon 4.000 Euro von der Pflegekasse übernommen werden, sodass der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 2.800 Euro trägt.
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Bei der Pflegekasse ist es möglich, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schriftlich zu stellen. Normalerweise wird der Antrag formlos eingereicht und sollte sämtliche relevanten Angaben enthalten.
Es ist dabei von Bedeutung, eine eindeutige Beschreibung des Bedarfs an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung vorzunehmen und falls nötig ärztliche Unterlagen beizufügen, die diesen bestätigen.
Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und falls nötig weitere Maßnahmen ergriffen, um den Bedarf zu klären, etwa eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, trifft die Pflegekasse eine Entscheidung über die Zulassung der Maßnahmen und die Höhe der finanziellen Hilfe.
01
Informationen über die pflegebedürftige Person
Name, Datum der Geburt, Anschrift Nummer der Versicherung oder Pflegestufe (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Kontaktinformationen.
02
Besondere Notwendigkeit und Maßnahmen
Beschreibung der beantragten Wohnraumverbesserungsmaßnahmen Begründung, aus welchem Grund die Maßnahmen notwendig sind Wenn nötig, können ärztliche Atteste oder Gutachten vorliegen, die die Notwendigkeit.
03
Voranschläge zu den Kosten
Kostenanschläge oder Angebote für die vorgeschlagenen Maßnahmen Angabe der geschätzten Kosten.
04
Verbindung zur Bank
Angabe der Bankverbindung zur Übertragung des Zuschusses.
05
Signatur
Unterzeichnet vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin.
Die konkreten Erfordernisse und Formulare können von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich sein. Es ist empfehlenswert, sich bei der entsprechenden Pflegekasse über die notwendigen Unterlagen und den exakten Ablauf zu informieren, bevor man einen Antrag stellt.
Das könnte Sie auch interessieren
Medizinischer Dienst (MD)
Pflegezusatzversicherung
Kostenlose Beratung von Montag bis Samstag von 08:30 – 20:00 Uhr
Für Ihre Fragen stehen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung!