Wohnraumanpassung

Bauliche Anpassungen in Wohnungen oder im Wohnumfeld.

Was ist die Wohnraumanpassung?

Pflegebedürftige erhalten Hilfe von der Pflegeversicherung, um ihren Wohnraum ihren Bedürfnissen anzupassen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt dabei bestimmte Ausgaben, die sich aus der Anpassung des Wohnraums ergeben. 

Dieser Artikel informiert Sie darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung im Zusammenhang mit der Anpassung des Wohnraums anbietet und wie Sie von diesen Vorteilen profitieren können.

Bauliche Anpassungen in Wohnungen oder im Wohnumfeld, die auf die Förderung der Selbstständigkeit und Sicherheit von Pflegebedürftigen abzielen, werden als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezeichnet. 

Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel barrierefreie Zugänge, Anpassungen in der Küche und im Badezimmer, Maßnahmen zur Sturzprävention sowie Beleuchtungsverbesserungen. Pflegebedürftige können mit diesen Maßnahmen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und trotz Einschränkungen den Alltag selbstständig meistern. 

Je nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf kann die Pflegeversicherung unter gewissen Umständen die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds übernehmen. 

Die bewusste Veränderung des Wohnumfelds kann die Lebensqualität deutlich steigern und Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, ein eigenständiges Leben zu führen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse geltend machen

Zur Förderung der Selbstständigkeit und Sicherheit von Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause leistet die Pflegekasse finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen. 

Dazu gehören die Installation von Haltegriffen und rutschfesten Belägen, die Anpassung von Badezimmern und Küchen für eine höhere Barrierefreiheit sowie die Installation von barrierefreien Elementen wie Rampen oder Treppenliften. Die exakte Leistung und der Betrag des Zuschusses variieren je nach Pflegegrad und können bis zu 4.000 Euro erreichen.

Voraussetzungen nach § 40 SGB XI

Für die Anpassung des Wohnraums gemäß § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) gelten folgende Bedingungen:

01

Grad der Pflege

Um Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens den Grad 1 haben.


02

Bedarf

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern oder die Pflege überhaupt erst zu ermöglichen, ist eine Anpassung des Wohnraums erforderlich.



03

Einwilligung des Pflegebedürftigen

Es ist erforderlich, dass die Maßnahmen mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen.


04

Fachliche Beratung

Um den Bedarf und die Art der erforderlichen Maßnahmen festzustellen, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung eine fachliche Beratung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu erhalten.

05

Kostenvoranschläge

Es sollten Kostenvoranschläge vorgelegt werden, um die Ausgaben der vorgeschlagenen Maßnahmen nachzuweisen.


06

Pflegekasse-Antrag

Die pflegebedürftige Person bzw. ihr gesetzlicher Vertreter muss bei der entsprechenden Pflegekasse einen Antrag stellen und die Notwendigkeit einer Anpassung des Wohnraums erklären.

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Welche Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen?

Wird übernommen
Wird nicht übernommen

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI werden folgende Umbauten nicht als Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung angesehen:

Die exakten Leistungen und finanziellen Summen unterscheiden sich abhängig vom Pflegegrad und den individuellen Anforderungen. 

Normalerweise sollte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor der Umbaumaßnahmen eine Beratung durchführen, um den Bedarf und die Art der notwendigen Maßnahmen zu bestimmen. 

Es ist empfehlenswert, sich bei der entsprechenden Pflegekasse nach den spezifischen Leistungen und Bedingungen zu richten.

Wohnraumanpassung: Wie viel und wie häufig?

Pflegegrad Einzelperson (max.) Wohngruppe (max.)
1 4000€ 16000€
2 4000€ 16000€
3 4000€ 16000€
4 4000€ 16000€
5 4000€ 16000€

Die Pflegekasse leistet finanzielle Hilfe für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung, die bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen. Wenn in einem gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, mehrere pflegebedürftige Personen leben, kann die Pflegekasse insgesamt bis zu 16.000 Euro übernehmen. Diese Zuschüsse können ab dem Pflegegrad 1 beansprucht werden.

Wohnraumanpassung Beispiel: Rollstuhlgerecht

Es ist möglich, dass Sie sich gerade dafür entscheiden, Ihre oder die Wohnung Ihres Angehörigen für sich selbst oder Ihren Angehörigen rollstuhlgerecht umzubauen

Im folgenden Beispiel werden die durchschnittlichen Ausgaben und ein potenzieller Zuschuss aus der Pflegeversicherung dargestellt:

Die Gesamtkosten betragen 6.800 Euro, wovon 4.000 Euro von der Pflegekasse übernommen werden, sodass der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 2.800 Euro trägt.

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Bei der Pflegekasse ist es möglich, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schriftlich zu stellen. Normalerweise wird der Antrag formlos eingereicht und sollte sämtliche relevanten Angaben enthalten. 

Es ist dabei von Bedeutung, eine eindeutige Beschreibung des Bedarfs an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung vorzunehmen und falls nötig ärztliche Unterlagen beizufügen, die diesen bestätigen. 

Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und falls nötig weitere Maßnahmen ergriffen, um den Bedarf zu klären, etwa eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, trifft die Pflegekasse eine Entscheidung über die Zulassung der Maßnahmen und die Höhe der finanziellen Hilfe.

01

Informationen über die pflegebedürftige Person

Name, Datum der Geburt, Anschrift Nummer der Versicherung oder Pflegestufe
(Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Kontaktinformationen.

02

Besondere Notwendigkeit und Maßnahmen

Beschreibung der beantragten Wohnraumverbesserungsmaßnahmen
Begründung, aus welchem Grund die Maßnahmen notwendig sind
Wenn nötig, können ärztliche Atteste oder Gutachten vorliegen, die die Notwendigkeit.

03

Voranschläge zu den Kosten

Kostenanschläge oder Angebote für die vorgeschlagenen Maßnahmen
Angabe der geschätzten Kosten.

04

Verbindung zur Bank

Angabe der Bankverbindung zur Übertragung des Zuschusses.

05

Signatur

Unterzeichnet vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin.

Die konkreten Erfordernisse und Formulare können von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich sein. Es ist empfehlenswert, sich bei der entsprechenden Pflegekasse über die notwendigen Unterlagen und den exakten Ablauf zu informieren, bevor man einen Antrag stellt.

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