Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend Ihrer Anforderungen.

Was ist Kombinationspflege?

Pflegebedürftige können mithilfe der Kombinationsleistung in der Pflege Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend ihren Anforderungen zusammenführen. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Pflegeplanung. 

Pflegebedürftige haben die Wahl des Pflegegeldanteils. Es ist notwendig, bei der Pflegekasse einen Antrag zu stellen, und die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt mit den Anbietern von Pflegeleistungen. Auf diese Weise kann die Pflege besser an persönliche Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst werden. 

Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, die Pflege auf ihre eigene Weise zu gestalten und dabei sowohl professionelle Hilfe als auch etwas Selbstbestimmung in der Pflege zu bekommen. Dies könnte einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und zur Anpassung der Pflege an die individuellen Anforderungen leisten.

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Was sind die Bedingungen für die Kombinationspflege?

01

Pflegestufe

Die Pflegebedürftigen müssen einen bestätigten Pflegestufe aufweisen, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder vom Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (Medizinischer Dienst der PKV) ermittelt wurde.

02

Einreichung eines Antrags

Bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen ist ein Antrag auf Kombinationspflege zu stellen. Der Antrag dient als Basis für die Zulassung der Kombinationspflege.

03

Eine flexible Verteilung der Leistungen

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, den Teil des Pflegegeldes zu bestimmen, den sie verwenden wollen, und können bei Bedarf die Pflegesachleistungen nutzen. Die individuellen Pflegebedürfnisse müssen bei der Aufteilung berücksichtigt werden.


04

Absprache mit Pflegedienst / Pflegeeinrichtung

Pflegebedürftige müssen mit ihrem Pflegedienst oder ihrer Pflegeeinrichtung über die Kombinationsleistung sprechen und den exakten Umfang der fachlichen Betreuung bestimmen. Dies sorgt für eine wirksame Abstimmung der Pflegeleistungen.

Die zwei Säulen der Kombinationspflege

In der Pflege umfasst die Kombinationsleistung zwei Hauptbestandteile: Pflegegeld und Sachleistungen. Pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit, diese beiden Leistungen zu kombinieren, um ihre persönlichen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Hier wird dargelegt, wie die Kombinationsleistung aufgebaut ist:
Pflegegeld

Pflegegeld stellt einen monatlichen Geldbetrag dar, der für Pflegebedürftige bereitgestellt wird. Der Pflegebedürftige erhält das Geld direkt und kann es nach seiner eigenen Wahl verwenden. Pflegegeld kann flexibel genutzt werden, etwa zur Unterstützung von Angehörigen oder zur Finanzierung pflegeerleichternder Maßnahmen.

Sachleistungen der Pflege

Pflegesachleistungen beinhalten Dienstleistungen im Bereich der professionellen Pflege und Betreuung, die von Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen in ambulanter Form angeboten werden. Diese Leistungen sollen pflegebedürftigen Personen bei ihren täglichen Aktivitäten helfen, darunter Körperpflege, Anziehungskraft, Nahrungsaufnahme und Beweglichkeit.

Pflegebedürftige haben mit der Kombinationsleistung die Möglichkeit zu entscheiden, wie viel Pflegegeld und Pflegesachleistungen sie verwenden wollen. Pflegebedürftigen wird durch diese Flexibilität die Möglichkeit gegeben, die Pflege ihren persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen anzupassen. 

Um die bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, werden die Kombinationsleistungen in Absprache mit der Pflegekasse und den Pflegeleistungserbringern genau aufgeteilt und gestaltet.

In der nachfolgenden Tabelle (Stand 2024) finden Sie eine Zusammenfassung der von der Pflegekasse gewährten Geldleistungen für Pflegebedürftige, die je nach Pflegegrad variieren.

Pflegegrad Pflegegeldleistung Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 0€ 0€
Pflegegrad 2 332€ 761€
Pflegegrad 3 572€ 1431€
Pflegegrad 4 765€ 1778€
Pflegegrad 5 946€ 2200€

Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt in Prozent: Der Anspruch auf Pflegegeld sinkt proportional zum Prozentsatz der verwendeten Pflegesachleistungen. 

Je mehr Pflegesachleistungen verwendet werden, desto weniger Pflegegeldanspruch besteht. Im Gegensatz dazu bedeutet dies, dass ein Pflegebedürftiger, der weniger Pflegesachleistungen benötigt, umso mehr Anspruch auf Pflegegeld hat.

Beispiel: Hans hat Pflegegrad 3 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 1002€ in Anspruch. Das entspricht 70 Prozent seines Anspruchs von 1431€. Er erhält über die Kombipflege 30 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 572€. Das entspricht 171,60€.

Was sind die Vorteile der Kombinationspflege?

Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Kombinationspflege, die es ermöglicht, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig einzusetzen, zahlreiche Vorteile. Dieses anpassungsfähige Pflegemodell gestattet eine Anpassung der Pflege an persönliche Bedürfnisse und Lebensumstände. Ein Überblick über die wesentlichen Vorzüge der Kombinationspflege:

01

Anpassungsfähigkeit

Durch die Kombinationspflege kann die Pflege an die spezifischen Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen angepasst werden, um die Lebensqualität zu bewahren.


02

Autonomie

Pflegegeld kann Verwandte, die pflegebedürftige Personen zu Hause betreuen, befreien, da es eine finanzielle Hilfe darstellt.

03

Fachliche Hilfe

Pflegesachleistungen stellen professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen zur Verfügung, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

04

Erleichterung für Verwandte

Pflegegeld kann Verwandte, die pflegebedürftige Personen zu Hause betreuen, befreien, da es eine finanzielle Hilfe darstellt.


05

Einzigartigkeit

Durch die Kombinationspflege kann die Pflege an die spezifischen Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen angepasst werden, um die Lebensqualität zu bewahren.

06

Kostenkontrolle

Die Kombination beider Leistungen ermöglicht es Pflegebedürftigen, die Kosten für die Pflege besser zu kontrollieren.


07

Hilfe im täglichen Leben

Pflegesachleistungen unterstützen bei alltäglichen Tätigkeiten wie der Körperpflege und der Kleidung, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

08

Erleichterung der Pflegekasse

Die Kombinationspflege erlaubt es der Pflegekasse, die Ausgaben für professionelle Pflege und Pflegegeld effizient zu nutzen.


09

Individuelle Abstimmung

Um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, ist es möglich, die Pflege mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung auf individuelle Weise abzustimmen.


10

Lebensqualität

Durch die Kombinationspflege können Pflegebedürftige ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit bewahren und ihr Wohlbefinden fördern.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2

Beispiel:

Hans kann im Pflegegrad 2 ohne Kombination entweder 

  • für die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst monatlich bis zu 761 €  
  • oder für die Pflege durch eine private Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 € erhalten. 

 

Hans will aber beides kombinieren. Mit dem Pflegedienst werden bestimmte Dienstleistungen wie etwa Körperpflege, An- und Ausziehen oder die Hilfe beim Essen vereinbart. 

Dafür berechnet der Pflegedienst im Fall von Hans 456,60 € pro Monat. Das entspricht 60 Prozent des Betrages für die Pflegesachleistungen: 456,60 € : 761 € x 100 = 60 % des maximalen Monatsbetrags für Pflegesachleistungen. 

Damit können noch 40 % des monatlichen Betrags für Pflegegeld genutzt werden: 332 € x 40 % = 132,80 € Pflegegeld

Hans erhält damit pro Monat für die Kombinationspflege

•    456,60 € für den Pflegedienst und
•    132,80 € Pflegegeld.

Pflegesachleistung Pflegegeldleistung Pflegesachleistungsbetrag Pflegegeld
100% 0% 761€ 0€
90% 10% 684,90€ 33,20€
80% 20% 608€ 66,40€
70% 30% 532,70€ 99,60€
60% 40% 456,60€ 132,80€
50% 50% 380,50€ 166€
40% 60% 304,40€ 199,20€
30% 70% 228,30€ 232,40€
20% 80% 152,20€ 265,60€
10% 90% 76,10€ 298,80€
0% 100% 0€ 332€

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Pflegesachleistung Pflegegeldleistung Pflegesachleistungsbetrag Pflegegeld
100% 0% 1431€ 0€
90% 10% 1287,90€ 57,20€
80% 20% 1144,80€ 114,40€
70% 30% 1001,70€ 171,60€
60% 40% 858,60€ 228,80€
50% 50% 715,50€ 286€
40% 60% 572,40€ 343,20€
30% 70% 429,30€ 400,40€
20% 80% 286,20€ 457,60€
10% 90% 143,10€ 514,80€
0% 100% 0€ 572€

Beispiel:

Peter hat den Pflegegrad 3. Mit einem Pflegedienst wird ausgemacht, dass dieser sich um die morgendliche Grundpflege sowie die Behandlungspflege kümmert, während Sie ihn abends pflegen und ihn in unregelmäßigen Abständen zum Arzt begleiten.

Für die morgendliche Grund- und Behandlungspflege von Peter veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958€ im Monat.

Dies entspricht einer Prozentzahl von 67% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 3 insgesamt 1431€. Das heißt das Peter zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 33% des Pflegegelds hat. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung seitens der Pflegeversicherung 572€ im Monat. 33% dieses Pflegegelds sind 188,76 € im Monat.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4

Beispiel:

Hans hat den Pflegegrad 4. Mit einem Pflegedienst wird ausgemacht, dass dieser sich um die morgendliche Grundpflege sowie die Behandlungspflege kümmert, während Sie ihn abends pflegen und ihn in unregelmäßigen Abständen zum Arzt begleiten.

Für die morgendliche Grund- und Behandlungspflege von Peter veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958€ im Monat.

Dies entspricht einer Prozentzahl von 53,8% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 4 insgesamt 1778€. Das heißt das Peter zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 46,2% des Pflegegelds hat. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung seitens der Pflegeversicherung 765€ im Monat. 46,2% dieses Pflegegelds sind 353,43€ im Monat.

Pflegesachleistung Pflegegeldleistung Pflegesachleistungsbetrag Pflegegeld
100% 0% 1778€ 0€
90% 10% 1600,20€ 76,50€
80% 20% 1422,40€ 153€
70% 30% 1244,60€ 229,20€
60% 40% 1066,80€ 305,60€
50% 50% 889€ 382,50€
40% 60% 711,20€ 458,40€
30% 70% 533,40€ 534,80€
20% 80% 355,60€ 611,20€
10% 90% 177,80€ 687,60€
0% 100% 0€ 765€

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistung Pflegegeldleistung Pflegesachleistungsbetrag Pflegegeld
100% 0% 2200€ 0€
90% 10% 1980€ 94,60€
80% 20% 1760€ 189,20€
70% 30% 1540€ 283,80€
60% 40% 1320€ 378,40€
50% 50% 1100€ 473€
40% 60% 880€ 567,60€
30% 70% 660€ 662,20€
20% 80% 440€ 756,80€
10% 90% 220€ 851,40€
0% 100% 0€ 946€

Beispiel:

Frank kann im Pflegegrad 5 ohne Kombination entweder 

  • für die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst monatlich bis zu 2200 €  
  • oder für die Pflege durch eine private Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 946 € erhalten. 

 

Frank will aber beides kombinieren. Mit dem Pflegedienst werden bestimmte Dienstleistungen wie etwa Körperpflege, An- und Ausziehen oder die Hilfe beim Essen vereinbart. 

Dafür berechnet der Pflegedienst im Fall von Frank 880 € pro Monat. Das entspricht 40 Prozent des Betrages für die Pflegesachleistungen. Damit können noch 60% des monatlichen Betrags für Pflegegeld genutzt werden: 567,60€.

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Wie kann man die Kombinationspflege beantragen?

Wenn Sie sich für die Kombinationsleistung bewerben wollen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Berechnung von Kombinationsleistungen: Prüfen Sie, ob Sie oder Ihr betreuender Verwandter nicht die gesamte Pflegesachleistung nutzen.

2. Einreichung eines Antrags: Bitte stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung bean. Das lässt sich leicht schriftlich und unkompliziert machen. Bitte fordern Sie die Pflegekasse auf, die Kombinationsleistung in Ihre Pflegeleistungen aufzunehmen.

3. Nachweisen: Wenn Sie sich für die Kombinationspflege entschieden haben, müssen Sie oder der Pflegedienst bei Ihrer Pflegekasse die Rechnungen für die erbrachten Leistungen vorlegen. Anhand der Nachweise ermittelt die Pflegekasse den Prozentsatz der nicht genutzten Pflegesachleistungen.

4. Pflegegeld bekommen: Sie erhalten automatisch die Ausschüttung des nicht in Anspruch genommenen Teils als Pflegegeld.

Gut zu wissen: Es wird empfohlen, einen Pflegevertrag mit Ihrem Pflegedienst zu schließen. Die Ausgaben für den ambulanten Pflegedienst werden von der Pflegekasse gemäß Ihrer Pflegesachleistung getragen. Die Höhe der Sachleistung für die Pflege variiert je nach Pflegegrad:

Pflegegrad 1: 125€ (nicht als Pflegegeld, sondern als Entlastungszahlung)
Pflegegrad 2: 761€
Pflegegrad 3: 1431€
Pflegegrad 4: 1778€
Pflegegrad 5: 2200€

Für Ausgaben, die diese Summen übersteigen, tragen Sie die Verantwortung selbst. Aus diesem Grund raten wir dazu, einen Pflegevertrag abzuschließen, der die Leistungen und Ausgaben für den Pflegedienst vertraglich festlegt. Um sicherzustellen, dass der Bedarf des Pflegebedürftigen bestmöglich gedeckt ist, sollten Sie auf jeden Fall die erforderlichen Pflegeleistungen ausführlich besprechen.

Wie lange hat man Anspruch auf die Kombinationspflege?

Die Pflegebedürftigen haben in der Regel eine Kombinationsleistung für sechs Monate. Vor Ablauf der sechs Monate kann die Versorgung angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation erheblich ändert, etwa wenn sich der Gesundheitszustand rasch verschlechtert.

Gut zu wissen: Verwenden Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Ihnen die Pflegekasse zusätzlich zur Verfügung stellt. Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat können für häusliche Pflege und einen anerkannten Pflegegrad verwendet werden.

Wenn Sie das Budget für Pflegesachleistungen innerhalb eines Monats nicht vollständig nutzen, können Sie ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Umwandlungsanspruch gültig und braucht keinen separaten Antrag zu stellen. Er kann jeden Monat verwendet werden. 

Auf diese Weise können bis zu 40 % der maximalen Pflegesachleistungen für Entlastung und Betreuung verwendet werden.

Die Kombinationsleistung behandelt den Umwandlungsbetrag, als ob er für einen Pflegedienst verwendet worden wäre. Für die Berechnung des Pflegegeldanteils werden der Umwandlungsbetrag und die Pflegesachleistungen zusammengerechnet. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, stellen Sie sicher, dass der Betreuungsdienstleister den Anforderungen des Landesrechts entspricht.

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