Pflegeunterstützungsgeld

Lohnersatzleistung für erwerbstätige Personen.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Um eine nahestehende Person zu pflegen, stellt das Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung für erwerbstätige Personen dar. 

Da die Zuständigkeit für die Berechnung und den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld auf Landesebene liegt, kann es in verschiedenen Bundesländern zu Unterschieden kommen. 

Es zielt darauf ab, die durch die Pflege verursachten finanziellen Verluste auszugleichen und Pflegenden die Gelegenheit zu geben, sich vermehrt der Pflege ihrer Angehörigen oder nahestehenden Personen zu widmen.

Das Pflegeunterstützungsgeld stammt aus der Pflegekasse und kann in den meisten Bundesländern nur für eine bestimmte Zeitspanne verwendet werden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. 

Es soll Pflegenden helfen, Pflege und Beruf miteinander in Einklang zu bringen und ihnen finanzielle Hilfe in dieser schwierigen Lebenssituation anbieten.

Was ist das Pflegezeitgesetz?

Für erwerbstätige Personen, die ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder vollständig aufgeben oder reduzieren, um eine pflegebedürftige Angehörige zu pflegen, ist das Pflegeunterstützungsgeld nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) eine Lohnersatzleistung. 

Um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren oder selbst zu übernehmen, können Arbeitnehmer sich für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen, nachdem sie das Pflegezeitgesetz erlassen haben. Während dieser freien Zeit wird das Pflegeunterstützungsgeld ausgezahlt, um die Einkommenseinbußen auszugleichen, die durch die Pflegezeit verursacht werden.

Das Pflegeunterstützungsgeld kann bis zu 100 % des bisherigen Nettogehalts des Pflegenden betragen und hängt vom bisherigen Nettoeinkommen des Pflegenden ab.

Das Pflegeunterstützungsgeld und die Dauer der Pflegezeit sind begrenzt und können je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Pflegenden wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihre Angehörigen besser zu pflegen und zu versorgen, ohne dabei ihre finanzielle Existenz in Gefahr zu bringen.

Das Pflegezeitgesetz entstand mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu vereinfachen und Pflegenden finanzielle Hilfe in herausfordernden Zeiten anzubieten. 

Darüber hinaus gewährt es Arbeitnehmern das Recht auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit für dringende Pflegeangelegenheiten und schützt sie vor Kündigungen während der Pflegezeit.

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Was sind die Bedingungen für den Erhalt des Pflegeunterstützungsgeldes?

Zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie sich bei der entsprechenden Pflegekasse bewerben. Dabei müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:

Ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder dem Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen muss zeitnah gestellt werden, sobald die Pflegebedürftigkeit absehbar ist. 

Ein ärztliches Zertifikat, das die Pflegebedürftigkeit Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bestätigt, muss gleichzeitig mit dem Antrag eingereicht werden.

Checkliste: Wann man kein Pflegeunterstützungsgeld erhält

Wie wird das Pflegeunterstützungsgeld bei
mehreren Angehörigen berechnet?

Die konkreten Vorgehensweisen zur Verteilung des Pflegeunterstützungsgeldes können je nach Bundesland geringfügig variieren. Es ist daher empfehlenswert, die Pflegekasse und den Arbeitgeber frühzeitig zu kontaktieren, um die individuellen Bedürfnisse zu ermitteln.

Wenn mehrere Angehörige die Pflege eines gemeinsamen pflegebedürftigen Familienmitglieds übernehmen, können sie das Pflegeunterstützungsgeld unter bestimmten Bedingungen aufteilen. Hier sind ein paar bedeutende Punkte zu berücksichtigen:

01

Pflegegrad des Familienangehörigen

Das Pflegeunterstützungsgeld ist hauptsächlich für in Deutschland beschäftigte erwerbstätige Familienangehörige vorgesehen.

Wenn diese Personen Pflegezeit in Anspruch nehmen, um eine pflegebedürftige Angehörige zu pflegen, haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützung.

Der Pflegebedürftige sollte in der Regel eine Pflegestufe von mindestens 1 aufweisen.


02

Vereinbarungen und Absprachen

Es ist von Bedeutung, dass die involvierten Familienmitglieder die Verteilung des Pflegeunterstützungsgeldes miteinander vereinbaren.

Dies ist möglich, indem eine schriftliche Vereinbarung oder eine Absprache geschlossen wird, die von allen Beteiligten angenommen wird.

03

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

Alle Familienmitglieder, die Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen, sollten ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Leistung zu beantragen.

Dies umfasst die Vorlage des Zertifikats der Pflegekasse.


04

Kontrolle der Höchstgrenzen

Sowohl die monatliche Höhe als auch die Gesamtdauer der Inanspruchnahme des Pflegeunterstützungsgeldes sind mit Höchstgrenzen versehen. Dafür zu sorgen, dass diese Obergrenzen nicht überschritten werden, ist von Bedeutung.


05

Begriff der Pflegebedürftigkeit:

Eine Person, die Pflege benötigt, sollte die Kriterien für Pflegebedürftigkeit erfüllen und als pflegebedürftig eingestuft werden, sei es durch einen Pflegegrad oder eine andere Bewertung.


Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) stattgefunden haben.

Bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten: Wenn im Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen stattgefunden haben, entspricht das Pflegeunterstützungsgeld 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, das tatsächlich ausgefallen ist. Es spielt dabei keine Rolle, wie groß die Einmalzahlung gewesen ist.

Das heißt, dass 90 % des Nettoarbeitsentgelts für einen pflegebedingten Arbeitsausfall gezahlt werden, während bei einem Arbeitsausfall mit Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt immer 100 % gezahlt werden.

GUT ZU WISSEN: Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegeunterstützungsgeld in der Krankenversicherung (SGB V) 70 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Kalendertrag nicht übersteigen darf. Demzufolge liegt der Tageshöchstbetrag ab dem 01.01.2023 bei 116,38 Euro.

Wie stelle ich den Antrag für Pflegeunterstützungsgeld?

Um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden, ist es von Bedeutung, den Antrag pünktlich einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden, um Hilfe zu bekommen.

Für die Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie sich die folgenden Schritte merken:


01

Informieren Sie sich

Überprüfen Sie vorab, ob Sie für Pflegeunterstützungsgeld in Frage kommen. Dies ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig, zum Beispiel von der Notwendigkeit, einen Angehörigen zu pflegen.

02

Antragsformular besorgen

Besorgen Sie das entsprechende Antragsformular für Pflegeunterstützungsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Normalerweise können Sie dieses Formular entweder online auf der Webseite der Krankenkasse oder persönlich vor Ort bekommen.

03

Ausfüllen der Bewerbung

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig und richtig aus. Dabei müssen Sie Informationen über Ihre Pflegebedürftigkeit sowie über den Zeitraum Ihres Antrags auf Pflegeunterstützung liefern.

04

Belege vorlegen

Falls Ihre Krankenkasse dies verlangt, müssen Sie möglicherweise Belege wie ärztliche Bescheinigungen oder Pflegebedarfsgutachten vorlegen.

05

Einreichung des Antrags

Senden Sie Ihrer Krankenkasse den vollständig ausgefüllten Antrag sowie die notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Fristen und Einreichungswege für jede Einreichung.


06

Überprüfung und Genehmigung

Der Antrag wird von Ihrer Krankenkasse geprüft und Ihnen die Genehmigung des Pflegeunterstützungsgeldes mitgeteilt. Eine Entscheidung, die positiv ist, zahlt die Leistung aus.


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