Pflegesachleistung

Ideal, wenn Sie professionelle Pflegekräfte zur Unterstützung benötigen.

Was ist die Pflegesachleistung?

Bei Ihrer Pflegekasse können Sie Pflegesachleistungen erhalten, wenn Sie professionelle Pflegekräfte zur Unterstützung in Ihrem Zuhause benötigen. Diese Leistungen werden je nach Ihrem Pflegegrad genau festgelegt. 

Wie Sie die Pflegesachleistungen beantragen können, welche Leistungen Sie mit diesen finanzieren können und welche Höhe Ihr Anspruch hat, finden Sie auf pflege.de heraus.

Sachleistungen im Bereich der Pflege

Pflegesachleistungen werden durch die Pflegeversicherung gewährt. Sie beinhalten die professionelle Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause. 

Um den täglichen Bedarf von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erfüllen, bieten Pflegedienste oder qualifizierte Pflegekräfte Pflegesachleistungen an. 

Die Höhe der spezifischen Leistungen ist von der Pflegestufe des Betroffenen abhängig. Nachdem sie bei der Pflegekasse angemeldet wurden und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Bedarf festgestellt hat, werden sie in Anspruch genommen.

Beispiele & Kataloge für Pflegeleistungen

Pflegesachleistungen sind eine Liste von professionellen Betreuungs- und Pflegeleistungen, die in der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. Dafür sorgen sie, dass Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. 

Hier sind ein paar Muster für Sachleistungen in der Pflege:

Welchen Anspruch hat man auf Pflegesachleistungen?

In Deutschland ist der Zugang zu Pflegesachleistungen hauptsächlich von der Existenz eines Pflegegrades abhängig.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder der entsprechende private Krankenversicherungsmedizinische Dienst bestimmen die Pflegegrade.


Für den Zugang zu Pflegesachleistungen ist es erforderlich, dass Pflegebedürftige einen Pflegegrad von mindestens 2 aufweisen. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Beantragung von Pflegesachleistungen:

01

MDK-Begutachtung

Der MDK stellt zunächst fest, ob es eine Pflegebedürftigkeit gibt. Dazu werden der Gesundheitszustand und der Bedarf an täglicher Unterstützung gründlich untersucht.

02

Feststellung des Pflegegrades

Der MDK vergibt anhand der Ergebnisse der Begutachtung einen Pflegegrad, der den Pflegebedarf darstellt. Pflegebedürftige können aufgrund ihres Pflegegrades verschiedene Leistungen erhalten, darunter auch Pflegesachleistungen.

03

Bei der Pflegekasse einen Antrag stellen

Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige bei ihrer Pflegekasse einen Pflegeleistungenantrag stellen. Zur Bestimmung der Leistungen wird der Pflegegrad in Betracht gezogen.


04

Pflegeberatung

Im Anschluss an den Antrag wird eine Pflegeberatung durchgeführt, bei der die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen besprochen werden. Darüber hinaus kann hier über die Nutzung von Pflegesachleistungen diskutiert werden.


05

Leistungsvereinbarung

Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, wird mit einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst eine Leistungsvereinbarung getroffen, in der die Pflegesachleistungen geleistet werden.

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Was sind die Unterschiede von Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei unterschiedliche Formen der in der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland angebotenen Leistungen. Hier sind die wesentlichen Differenzen zwischen den beiden:

Pflegegeld Pflegesachleistung
1. Finanzhilfe: Pflegegeld bezeichnet eine finanzielle Unterstützung, die unmittelbar an den Pflegebedürftigen oder seinen gesetzlichen Betreuer ausgezahlt werden kann. Das Ziel ist es, Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu geben, Pflegeleistungen eigenständig zu organisieren und zu fördern. 1. Leistungen: Pflegesachleistungen sind von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen angebotene professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen. Sie sind maßgeschneidert für die Anforderungen der Pflegebedürftigen.
2. Unbegrenzte Auswahl des Pflegeanbieters: Pflegegeld ermöglicht es Pflegebedürftigen, selbst zu wählen, von wem sie betreut werden sollen, sei es von Familienmitgliedern, Freunden oder professionellen Pflegekräften. 2. Vordefinierte Anbieter: Pflegesachleistungen werden von vordefinierten Anbietern bereitgestellt, die mit den Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben. Pflegebedürftige haben die Wahl zwischen diesen Anbietern.
3. Eigenständige Pflegeorganisation: Pflegebedürftige Personen tragen die Verantwortung für die Planung und Überwachung der Pflege. Sie haben die Möglichkeit, die Pflegekräfte selbst auszuwählen und die Betreuung gemäß ihren Anforderungen zu gestalten. 3. Festgelegte Leistungen: Gemäß dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen werden die Art und der Umfang der Pflegesachleistungen gesetzlich festgelegt und bestimmt. Zum Beispiel gehören zu ihnen Grundpflege, Behandlungspflege und Pflege.
4. Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Die Berechnung des Pflegegeldes umfasst das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen. 4. Keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Bei Pflegesachleistungen werden im Gegensatz zum Pflegegeld keine Einkommens- und Vermögensanrechnungen vorgenommen. Die Dienste werden ungeachtet der finanziellen Lage des Pflegebedürftigen bereitgestellt.

Kombinationsleistung: Pflegegeld & teilweise Pflegesachleistungen

Eine Option in der Pflegeversicherung ist die Kombinationsleistung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, Pflegesachleistungen sowie Pflegegeld zu nutzen. Dadurch ist es möglich, die Pflege entsprechend den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und seiner Familie flexibel anzupassen. 

Die Funktionsweise der Kombinationsleistung ist unten dargestellt:

Umwandlung von Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige können mithilfe des Umwandlungsanspruchs Pflegesachleistungen in Pflegegeld umwandeln, und umgekehrt. Dadurch wird die Auswahl der Pflegeleistungen flexibel gestaltet und es wird eine verbesserte Anpassung an die individuellen Bedürfnisse möglich.

Pflegebedürftige können dies bei ihrer Pflegekasse beantragen, indem sie einen Antrag stellen. Sie müssen gegebenenfalls eine Rechtfertigung für die Umstellung vorlegen. 

Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und die Umwandlung wird genehmigt, sofern die Begründung angenommen wird. 

Je nach Bedarf kann eine Umwandlung vorgenommen werden, um eine stärkere professionelle Pflege oder eine größere Unabhängigkeit bei der Pflegegestaltung zu gewährleisten.

Die Pflegesachleistung

Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen bestimmt den Betrag der Pflegesachleistungen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. der entsprechende private Krankenversicherungsmedizinische Dienst bestimmt die Pflegegrade. 

Hier sind die wesentlichen Angaben über die Höhe der Pflegesachleistungen, die je nach Pflegegrad entstehen. Es ist von Bedeutung zu berücksichtigen, dass Pflegesachleistungen von Fachpflegediensten oder Pflegeeinrichtungen angeboten werden und der Betrag unmittelbar für diese Leistungen genutzt wird. 

Die Pflegesachleistungen werden in Absprache mit dem ausgewählten Pflegedienst bzw. der Pflegeeinrichtung genau gestaltet und bezahlt.
Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die erforderliche Unterstützung erhalten, um ihren individuellen Pflegebedarf zu decken und in ihrer häuslichen Umgebung gut versorgt werden zu können, ist die Höhe der Pflegesachleistungen bestimmt. (Stand 2024)

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
125€ im Monat 724€ im Monat 1363€ im Monat 1693€ im Monat 2095€ im Monat

Wie beantragt man Pflegesachleistungen?

Um sicherzustellen, dass die erforderliche Hilfe bei tatsächlichem Bedarf auch schnellstmöglich verfügbar ist, ist es von Bedeutung, den Antrag auf Pflegesachleistungen zu stellen, sobald der Pflegebedarf ermittelt wurde. Die Pflegesachleistungen zielen darauf ab, Pflegebedürftigen eine optimale Betreuung und Hilfe zu Hause anzubieten.

Je nach Pflegekasse und Bundesland können sich die genauen Abläufe und Anforderungen leicht unterscheiden. Daher empfiehlt es sich, sich bei der entsprechenden Pflegekasse zu beraten.

Normalerweise werden Pflegesachleistungen in Deutschland nachfolgend beantragt:


01

Bestimmung des Pflegegrades

Zuerst ist es notwendig, den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person zu ermitteln. Das wird entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder vom Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (Medizinischer Dienst der PKV) durchgeführt. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren.


02

Antragstellung

Nachdem der Pflegegrad ermittelt wurde, ist es notwendig, bei der entsprechenden Pflegekasse einen Antrag auf Pflegesachleistungen zu stellen. Möglicherweise handelt es sich dabei um die Pflegekasse der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei Privatversicherten um die private Krankenversicherung.


03

Beratung vom Pflegedienst

Bei der Wahl eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung kann der Pflegebedürftige von der Pflegekasse beraten werden. Bei der Auswahl sollten die persönlichen Anforderungen und Wünsche des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden.

04

Absprache & Pflegeplanung

Ein maßgeschneiderter Pflegeplan wird im Einvernehmen mit dem ausgewählten Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung ausgearbeitet. Dieser bestimmt, welche spezifischen Leistungen geleistet werden, wie häufig und in welchem Zeitraum.


05

Pflegebeginn

Nach Festlegung des Pflegeplans werden die Pflegesachleistungen vom Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung erbracht. Die Pflegekasse trägt für diese Leistungen die Ausgaben.


Was ist das Pflegegutachten?

Im deutschen Pflegesystem spielen der Pflegegrad und das Pflege-Gutachten eine entscheidende Rolle bei der Einstufung und der Bereitstellung von Pflegeleistungen für pflegebedürftige Personen.

Mit der Kombination von Pflegegrad und Pflege-Gutachten soll gewährleistet werden, dass pflegebedürftige Personen die entsprechende Unterstützung und Pflege in ihrer individuellen Situation bekommen

Die Bedeutung des Pflege-Gutachtens liegt darin begründet, dass es die Grundlage für die Bestimmung des Pflegegrades und somit für die Pflegeleistungen bildet, die einem Pflegebedürftigen zukommen.

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